Kostenfestsetzung nach Widerspruchsrücknahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Amy08
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 20.02.2019, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

22.09.2020, 09:25

Hallo zusammen,

unser Mandant hat in einer Sache das Mahnverfahren selbst eingeleitet. Nachdem der Gegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt hat, wurde das Verfahren an das streitige Gericht abgegeben. Die Anspruchsbegründung hatten wir soweit schon fertig gemacht, nur noch nicht eingereicht. Der Gegner hat uns dann allerdings mitgeteilt, dass er den Widerspruch zurücknehmen wird. Wir haben daraufhin nur die Vertretung des Klägers dem Gericht mitgeteilt, da unser Mandant schon zur Anspruchsbegründung aufgefordert wurde und weitergegeben, dass der Beklagte den Widerspruch zurücknehmen möchte, was er dann auch getan hat. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt.

Muss ich hier jetzt einen Kostenfestsetzungsantrag stellen? In einer anderen Sache hatte ich das mal gemacht und habe dann vom Gericht die Info erhalten, dass die Rücknahme des Widerspruchs zur Folge hat, dass das streitige Verfahren endet und das Mahnverfahren wieder auflebt. Die Kosten könnten daher nur im Vollstreckungsbescheid festgesetzt werden. Ich habe hier allerdings in manchen Beiträgen gelesen, dass Kostenfestsetzung beantragt werden kann, daher weiß ich nicht so recht, was ich jetzt machen soll :kopfkratz
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17555
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

22.09.2020, 10:31

Ich denke, dieser Beitrag sollte Dir weiterhelfen. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Amy08
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 20
Registriert: 20.02.2019, 14:25
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

22.09.2020, 11:09

:thx
Antworten