VKH - Scheidung mit protokollierter Vereinbarung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Mela Nie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 06.08.2018, 19:33
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

17.09.2020, 16:26

Hallo ihr Lieben, ich komme bei einer Abrechnung im Familienrecht nicht voran, vielleicht könnt ihr mir helfen. Danke!

Beide Ehegatten haben VKH bewilligt bekommen, die wurde auch auf Erörterung und Abschluss der Vereinbarung erstreckt. RA der Frau beantragt Scheidung und Versorgungsausgleich. RA des Mannes schlägt Verzicht auf Versorgungsausgleich, Zugewinn und Ehegattenunterhalt vor. Im Termin wird diese Vereinbarung ohne Erörterung protokolliert. Verfahrenswert wird wie folgt festgesetzt:

Scheidung: € 7.650.00
Versorgungsausgleich: € 1.830.00
Gegenstandswert der Vereinbarung: € 18.830.00
(Versorgungsausgleich: € 1.830.00
Ehegattenunterhaltsverzicht: € 2.000.00
Zugewinnausgleichsverzicht: € 15.000.00)

Nachdem der Versorgungsausgleich doppelt vorkommt, weiß ich nicht, welche Abrechnung stimmt. Hier meine Vorschläge:

3100 aus 7.650 + 1.830
3101 aus 18.830
3104 aus 7.650 + 1830
1000 aus 18.830

oder

3100 aus 7.650 + 1.830
3101 aus 17.000
3104 aus 7.650 + 1830
1000 aus 18.830

oder natürlich ganz anders... :thx
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#2

17.09.2020, 18:39

Der VA kommt nicht doppelt vor, er ist nur zweimal aufgeführt, weil er auch im Wert der Einigung enthalten ist. Die zweite Abrechnung ist richtig. Wobei Du Dich bei der EG an der örtlichen Rechtsprechung orientieren musst bzgl Anhängigkeit des Mehrwertes. Ggf wäre da auch noch mit 1,5 und Abgleich abzurechnen.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1990
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

17.09.2020, 18:42

Ich würde so abrechnen:

3100 aus 7.650 + 1.830
3101 aus 17.000
Abgleich § 15 III RVG
3104 aus 7.650 + 18.830
1000 aus 17.000
1003 aus 1.830
Abgleich § 15 III RVG

Die TG würde ich vom Gesamtwert berechnen, da man über die Themen geredet haben muss, sonst hätte doch die Vereinbarung nicht geschlossen werden können.
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14391
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#4

17.09.2020, 23:32

Es steht doch deutlich da, dass ohne Erörterung protokolliert wird. Da ist kein Raum für eine TG bezüglich Mehrwert.
Mela Nie
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 11
Registriert: 06.08.2018, 19:33
Beruf: Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#5

18.09.2020, 10:55

Ganz lieben Dank schonmal! Die Vereinbarung wurde tatsächlich nur protokolliert, es wurde nichts besprochen dazu. Wegen der 1,5 Einigungsgebühr schau ich nochmal in der Rechtsprechung.
Antworten