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Rechtsmittel gegen abgeholfene sofortige Beschwerde

Verfasst: 15.09.2020, 10:08
von PM1995
Hallo zusammen,

ich sehe gerade den Wald vor Bäumen nicht..

Das Landgericht hat der Gegenseite mit Beschluss nach 91a die Kosten auferlegt. Die Gegenseite hat dann sofortige Beschwerde eingelegt, das Landgericht hat dann vollkommen überraschend seinen Beschluss um 180° abgeändert und unserem Mandanten die Kosten auferlegt. Der geänderte Beschluss kam mit der Mitteilung, daß die Akten beim OLG seien; eine Rechtsmittelbelehrung erfolgte aber nicht.

Muss/kann ich gegen den geänderten Beschluss, mit dem wir erstmals beschwert sind, ebenfalls sofortige Beschwerde einlegen ? Oder was kann/muss ich jetzt machen ?
Danke für Eure Hilfe
Petra

Re: Rechtsmittel gegen abgeholfene sofortige Beschwerde

Verfasst: 15.09.2020, 12:10
von Anahid
Und warum befinden sich die Akten beim OLG?

Re: Rechtsmittel gegen abgeholfene sofortige Beschwerde

Verfasst: 15.09.2020, 15:29
von PM1995
Ja, das wundert mich eben auch. Nachdem das Landgericht den Beschluss auf die Beschwerde abgeändert hat, hätte es die Akten ja gar nicht an das OLG weitergeben müssen.
Durch den geänderten Beschluss des Landgericht sind nun wir erstmalig beschwert, aber bislang ja noch kein Beschwerdeführer. Muss ich nun ebenfalls sofortige BEschwerde einlegen gegen diesen Änderungsbeschluss des LG?

Re: Rechtsmittel gegen abgeholfene sofortige Beschwerde

Verfasst: 15.09.2020, 20:54
von Feldhamster
Wenn ihr den Beschluss nicht akzeptieren wollt und eine andere Rechtsauffassung habt, müsst ihr mE natürlich dagegen vorgehen. Und wenn die sofortige Beschwerde das richtige Rechtsmittel ist, dann wäre sie einzulegen.

Re: Rechtsmittel gegen abgeholfene sofortige Beschwerde

Verfasst: 16.09.2020, 06:46
von PM1995
Danke, aber soweit bin ich ja auch, sonst hätte ich die Frage doch gar nicht gestellt.. ;-)

Re: Rechtsmittel gegen abgeholfene sofortige Beschwerde

Verfasst: 16.09.2020, 09:01
von Anahid
Also meiner Meinung nach müsste eine Beschwerde gegen die Entscheidung möglich sein.