Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung abrechnen

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Jokull1908
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 23
Registriert: 03.02.2020, 12:52
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: a-jur

#1

14.09.2020, 16:45

Hallo zusammen,

bin im Familienrecht abrechnungstechnisch nicht auf dem besten Stand. Ich soll nun eine Angelegenheit abrechnen, in der wir den Mandanten beraten haben und eine Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung bei einem Notarn in Auftrag gegeben haben und diese nach den Wünschen des Mandanten mit entworfen haben.
Die Vereinbarung wurde nun Beurkundet mit den Werten:

Gütertrennung: 100.000 €
Trennungsunterhalt: 5.000 €
Nachehelicher Unterhalt: 113.138,88 €
Kindesunterhalt: 26.400 € + 33.800 €
Hausrat: 5.000 €
Versorgungsausgleich: 5.000 €
Vermögensauseinandersetzung: 100.000 €

Gesamt: 388.338,88 €

Mein Chef ist nun der Meinung, dass wir eine 1,3 Gebühr mit dem Wert der Urkunde (388.338,88 €) UND eine 1,0 Einigungsgebühr abrechnen. Das wären allerdings 9.289,74 € insgesamt.

Welchen Gebührenwert nehme ich denn jetzt? Doch nicht die 388.000,00 €??
Kann mir jemand weiter helfen?
Wir sollen das Scheidungsverfahren auch durchführen aber bei so einer Rechnung will der Mandant sicher nie wieder kommen.

Vielen Dank im Voraus :)
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

14.09.2020, 19:30

Zum einen beträgt die außergerichtliche Einigungsgebühr 1,5 und nicht 1,0.

Zum anderen kann ich ohne weitere Angaben nicht nachvollziehen, wie der Notar die einzelnen Werte ermittelt hat. Im Anwaltsbereich ist es so, dass Wert das ist, womit ihr beauftragt ward. Trennungs-, nachehelicher und Kindesunterhalt zB die einzelnen Jahreswerte addiert.

Vielleicht hilft dir das hier auch noch weiter:
https://www.haufe.de/recht/deutsches-an ... 2C00%20EUR.
Antworten