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Kostenfestsetzung BGH-Anwalt

Verfasst: 14.09.2020, 11:15
von grete
Hallo Ihr Lieben,

ich bin nicht vom Fach und brauche Eure Hilfe. BGH-Anwalt hat REchnungen übersandt zum Zwecke der Kostenfestsetzung. Mache ich einen normalen KFA unter Beifügung der Rechnungen bzw. habt Ihr einen Mustertext, das hatten wir noch nicht. :augenreib

Liebe Grüße und Danke

Re: Kostenfestsetzung BGH-Anwalt

Verfasst: 14.09.2020, 11:18
von Refa-99
Hat er nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet oder aufgrund individueller Vereinbarung?

Re: Kostenfestsetzung BGH-Anwalt

Verfasst: 14.09.2020, 11:31
von grete
gesetzliche Gebühren

Re: Kostenfestsetzung BGH-Anwalt

Verfasst: 14.09.2020, 11:39
von Ciara
Ich mach das immer so:

wird beantragt,

die Kosten gegen die Verfahrensgegner gemäß §§ 103 ff ZPO festzusetzen:

Kosten BGH-Anwalt gemäß Anlage 4.137,51 €
Gesamtsumme 4.137,51 €

Der Auftraggeber kann die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer absetzen.

Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.