Kostenfestsetzung BGH-Anwalt

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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grete
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#1

14.09.2020, 11:15

Hallo Ihr Lieben,

ich bin nicht vom Fach und brauche Eure Hilfe. BGH-Anwalt hat REchnungen übersandt zum Zwecke der Kostenfestsetzung. Mache ich einen normalen KFA unter Beifügung der Rechnungen bzw. habt Ihr einen Mustertext, das hatten wir noch nicht. :augenreib

Liebe Grüße und Danke
Refa-99
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#2

14.09.2020, 11:18

Hat er nach den gesetzlichen Gebühren abgerechnet oder aufgrund individueller Vereinbarung?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung
grete
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#3

14.09.2020, 11:31

gesetzliche Gebühren
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Ciara
...ist hier unabkömmlich !
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#4

14.09.2020, 11:39

Ich mach das immer so:

wird beantragt,

die Kosten gegen die Verfahrensgegner gemäß §§ 103 ff ZPO festzusetzen:

Kosten BGH-Anwalt gemäß Anlage 4.137,51 €
Gesamtsumme 4.137,51 €

Der Auftraggeber kann die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer absetzen.

Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 I 2 ZPO) und eine vollstreckbare Ausfertigung des Beschlusses zu erteilen.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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