Streitwert ArbeitsR bzgl. Fahrzeug ( Herausgabe Schlüssel/Brief)
Verfasst: 09.09.2020, 15:20
Hallo,
ich grübele hier vor einer Streitwertfrage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir hatten eine Sache vor dem Arbeitsgericht betreffend Auszahlung Lohn. Die Gegenseite hat Widerklage eingelegt und um Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln gebeten, welche im Besitz unseres Mandanten waren.
Wir haben daraufhin beantragt, die Widerklage abzuweisen und die Herausgabe des Fahrzeugbriefs beantragt, da das Auto Eigentum unseres Mandanten, aber im Besitz des Arbeitgebers war. Es stand mit den Herausgabeanträgen auch die Eigentümerfrage im Raum. Wir haben uns verglichen.
Jetzt möchte das Gericht, dass wir einen Vorschlag bzgl. dem Streitwert der Widerklage (Schlüssel) und des Vergleichsüberhangs (Fahrzeugbrief) machen. Rechtsprechnungen bezüglich Streitwerte von Fahrzeugschlüsseln und -briefen habe ich gefunden; aber ist die Herausgabe der Schlüssel und des Briefs nicht derselbe Gegenstand? Es geht ja immerhin um das Auto (und damit die Frage, wer Eigentümer war).
Ich habe den SW für die Widerklage nun festgesetzt und für den Brief den hälftigen Verkehrswert des Fahrzeugs genommen. Würde das hier alles aber unter denselben Gegenstand fallen (Auto) würde meine Abrechnung letztendlich ganz anders aussehen, da der Vergleichsüberhang ja wegfallen würde. Hatte jemand schonmal sowas ähnliches?
Apropos Vergleichsüberhang: Der Überhang berechnet sich doch aus nicht rechtshängigen Ansprüchen? Wir haben aber Herausgabeantrag gestellt bzgl. dem Fahrzeugbrief. Ist das dann überhaupt ein Vergleichsüberhang? (also wenn das Gericht es so festsetzen will - gerne, gibt ja nur mehr Gebühren ).
Vielen Dank schonmal
ich grübele hier vor einer Streitwertfrage und hoffe ihr könnt mir helfen.
Wir hatten eine Sache vor dem Arbeitsgericht betreffend Auszahlung Lohn. Die Gegenseite hat Widerklage eingelegt und um Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln gebeten, welche im Besitz unseres Mandanten waren.
Wir haben daraufhin beantragt, die Widerklage abzuweisen und die Herausgabe des Fahrzeugbriefs beantragt, da das Auto Eigentum unseres Mandanten, aber im Besitz des Arbeitgebers war. Es stand mit den Herausgabeanträgen auch die Eigentümerfrage im Raum. Wir haben uns verglichen.
Jetzt möchte das Gericht, dass wir einen Vorschlag bzgl. dem Streitwert der Widerklage (Schlüssel) und des Vergleichsüberhangs (Fahrzeugbrief) machen. Rechtsprechnungen bezüglich Streitwerte von Fahrzeugschlüsseln und -briefen habe ich gefunden; aber ist die Herausgabe der Schlüssel und des Briefs nicht derselbe Gegenstand? Es geht ja immerhin um das Auto (und damit die Frage, wer Eigentümer war).
Ich habe den SW für die Widerklage nun festgesetzt und für den Brief den hälftigen Verkehrswert des Fahrzeugs genommen. Würde das hier alles aber unter denselben Gegenstand fallen (Auto) würde meine Abrechnung letztendlich ganz anders aussehen, da der Vergleichsüberhang ja wegfallen würde. Hatte jemand schonmal sowas ähnliches?
Apropos Vergleichsüberhang: Der Überhang berechnet sich doch aus nicht rechtshängigen Ansprüchen? Wir haben aber Herausgabeantrag gestellt bzgl. dem Fahrzeugbrief. Ist das dann überhaupt ein Vergleichsüberhang? (also wenn das Gericht es so festsetzen will - gerne, gibt ja nur mehr Gebühren ).
Vielen Dank schonmal