Streitwert ArbeitsR bzgl. Fahrzeug ( Herausgabe Schlüssel/Brief)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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LauraKatharina
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#1

09.09.2020, 15:20

Hallo,
ich grübele hier vor einer Streitwertfrage und hoffe ihr könnt mir helfen.

Wir hatten eine Sache vor dem Arbeitsgericht betreffend Auszahlung Lohn. Die Gegenseite hat Widerklage eingelegt und um Herausgabe von Fahrzeugschlüsseln gebeten, welche im Besitz unseres Mandanten waren.
Wir haben daraufhin beantragt, die Widerklage abzuweisen und die Herausgabe des Fahrzeugbriefs beantragt, da das Auto Eigentum unseres Mandanten, aber im Besitz des Arbeitgebers war. Es stand mit den Herausgabeanträgen auch die Eigentümerfrage im Raum. Wir haben uns verglichen.
Jetzt möchte das Gericht, dass wir einen Vorschlag bzgl. dem Streitwert der Widerklage (Schlüssel) und des Vergleichsüberhangs (Fahrzeugbrief) machen. Rechtsprechnungen bezüglich Streitwerte von Fahrzeugschlüsseln und -briefen habe ich gefunden; aber ist die Herausgabe der Schlüssel und des Briefs nicht derselbe Gegenstand? Es geht ja immerhin um das Auto (und damit die Frage, wer Eigentümer war).

Ich habe den SW für die Widerklage nun festgesetzt und für den Brief den hälftigen Verkehrswert des Fahrzeugs genommen. Würde das hier alles aber unter denselben Gegenstand fallen (Auto) würde meine Abrechnung letztendlich ganz anders aussehen, da der Vergleichsüberhang ja wegfallen würde. Hatte jemand schonmal sowas ähnliches?

Apropos Vergleichsüberhang: Der Überhang berechnet sich doch aus nicht rechtshängigen Ansprüchen? Wir haben aber Herausgabeantrag gestellt bzgl. dem Fahrzeugbrief. Ist das dann überhaupt ein Vergleichsüberhang? (also wenn das Gericht es so festsetzen will - gerne, gibt ja nur mehr Gebühren :mrgreen: ).

Vielen Dank schonmal :)
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jojo
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#2

09.09.2020, 16:25

lol, da macht das Gericht es sich aber einfach....

Ich würde den Wert des KFZ mitteilen und gut wäre. Sollen die doch selber gucken.

Sowohl Klage als auch Widerklage sind anhängig, daher sind die Werte hierfür zu addieren, 3,5 Gebühren und gut ist. Da gibt es, zumindest laut Sachverhalt kein Mehrwert.
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AndreaMP612
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#3

14.09.2020, 09:50

Guten Morgen meine lieben KollegInnen,

die Streitwertfrage bezüglich der Herausgabe eines Fahrzeugsbriefes kam mir gerade auch auf den Tisch...

In meiner Sache tue ich mich aber etwas schwer damit, den Verkehrswert des Fahrzeugs anzusetzen.
Sachverhalt sieht so aus: Mdt hat sich ein - wahrscheinlich gebrauchtes - Fahrzeug gekauft und zu diesem Zweck ein Kleindarlehen (2.800) bei einer Autobank aufgenommen. Das Darlehen wurde nun mittels Sondertilgung und Zahlung der übrigen angefallenen Kosten ausgeglichen. Nun hat die Bank aber die Aufforderungen zur Herausgabe des Briefs schlicht ignoriert. Jetzt haben wir die Bank zur Herausgabe aufgefordert und Mdt hat den Brief erhalten.
Nun muss ich die Sache abrechnen. Aber nach welchem Streitwert?

Möglicherweise habt Ihr eine Idee... ich schaue parallel auch nochmal, ob die Rechtsprechung was hergibt :kopfkratz
Vielen Dank schonmal im Voraus...

ich wünsche allen eine schöne sonnige Arbeitswoche
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#4

14.09.2020, 10:37

So Ihr Lieben,

grade noch gegoogelt und den Streitwertkommentar in unserer Kanzlei herausgekramt - der nicht ganz hilfreich war, weil noch in D-Mark :roll:

Einen der jetzt anwesenden Chefs gefragt, ob er einen aktuellen hat und ihm den Sachverhalt geschildert.

Er googelt und meint, wenn wir den Verkehrswert nicht haben, soll ich den Darlehensbetrag als Grundlage nehmen und 34% davon als Streitwert ansetzen.
Freie Auslegung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.03.2011, in welcher steht, "...34 % des kalkulierten Fahrzeugrestwerts"...

Ja, damit lässt sich doch was anfangen 8)
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#5

24.09.2020, 11:54

AndreaMP612 hat geschrieben:
14.09.2020, 10:37

Er googelt und meint, wenn wir den Verkehrswert nicht haben, soll ich den Darlehensbetrag als Grundlage nehmen und 34% davon als Streitwert ansetzen.
Freie Auslegung der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 14.03.2011, in welcher steht, "...34 % des kalkulierten Fahrzeugrestwerts"...
Ganz spontan hätte ich auch den Darlehensbetrag genannt. Aber ohne Gewähr! :lol:
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