Wann kann eine erhöhte Geschäftsgebühr berechnet werden?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#1

09.09.2020, 14:56

Hallo,
vor längerem war ich mal auf einem Enders/Engler-Seminar. Dort wurde explizit aufgeführt, welcher Mehraufwand eine höhere Geschäftsgebühr rechtfertigt. Leider habe ich mein Skript nicht mehr. Wer kann mir weiterhelfen?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#2

09.09.2020, 16:02

Nachtrag: Ich suche nicht das Skript, sondern eine Antwort 😉.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1988
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#3

09.09.2020, 16:23

Wenn die Angelegenheit bzw dadurch meist einhergehend die anwaltliche Tätigkeit schwierig oder umfangreich war, dann kann man eine höhere Geschäftsgebühr ansetzen.
Benutzeravatar
Melanie
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 585
Registriert: 14.04.2006, 15:35
Beruf: Rechtsanwalts- u. Notarfachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Irgendwo in Schleswig-Holstein

#4

09.09.2020, 16:56

ja, aber es gibt tatsächlich auch konkrete Gebührentatbestände, die die Erhöhung rechtfertigen...
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14366
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#5

09.09.2020, 17:08

Ich versteh Deine Frage nicht, sorry.

Es gibt den §14, und es gibt Rechtsprechung dazu. Die wurde sicher schön übersichtlich im Skript zusammengefasst, genauso kann man sie in Kommentaren nachlesen.
Antworten