Gewaltschutz-Verbundverfahren KFA?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Choco
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 6
Registriert: 30.08.2016, 14:53
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: LawFirm
Wohnort: Apolda

#1

08.09.2020, 13:10

Hallo alle zusammen :wink2
Ich stelle mich aktuell folgender Problematik:

Mein Chef hatte 2 Mandanten zum Termin wegen GewSch gegen 2 andere Leute. Demnach habe ich auf seine Anweisung 4 Akten angelegt und 4 Anträge auf EAO gem. GewSchG gemacht und zum Gericht geschickt. Dieses hat jedem Antrag ein gerichtliches Aktenzeichen gegeben und mit gleicher Post einen Beschluss zugestellt, dass alle Verfahren verbunden werden. Es erging dann erstmal ein Beschluss wegen GewSch und dann folgte ein Termin zur mündlichen Verhandlung. Nach dem Termin kam dann der Beschluss, dass die GewSch Anordnung verlängert wird, dass die AG die Kosten tragen und dass der VW auf 4.000 € festgesetzt wird.

Mein Chef möchte jetzt, dass ich einen KFA mache, nur leider wissen weder er noch ich wie wir das vernünftig abrechnen. Theoretisch ist ja 4x die VG entstanden, aber durch den Verbund hätte man ja nur 1 TG, weil die Verfahren ja alle zusammen verhandelt wurden?

Ich hoffe irgendjemand hat eine Idee wie man aus dem Sachverhalt einen ordentlichen KFA baut :kopfkratz :wink:
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1993
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

08.09.2020, 21:16

Da ihr 4 Anträge eingereicht habt, ist die VG 4x entstanden, aber dann natürlich nicht nach dem SW von 4.000 €, während die TG 1x hiernach entstanden ist. Ich kenne jetzt den Inhalt des Verfahrens nicht. Ggf. liegt und lag von Anfang an nur eine Angelegenheit vor, dann wäre die VG 1x nach dem Wert von 4.000,00 € entstanden, wobei die Erhöhung um 0,9 berücksichtigt werden müsste. Die Antragsgegner haften als Gesamtschuldner für die festzusetzenden Kosten würde ich sagen.

Gegenüber euren vier Mandanten müsste man natürlich vier Rechnungen stellen und die Gesamtgebühren entsprechend quoteln...

Im Endeffekt muss zunächst geklärt werden, ob tatsächlich am Anfang vier verschiedene Angelegenheiten vorlagen, so wie dein Chef durch seine 4 Anträge gemeint hat.
Antworten