KFA Widerspruch MB, streitige Verfahren, kein Termin, Klagerücknahme durch Gegner

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

08.09.2020, 09:10

Hallo zusammen,

bei mir steht mal wieder ein KFA an, welche ich leider so selten mache dass ich mir da viel zu unsicher bin :oops:

Folgender Sachverhalt:

Unsere Mandantin hat vor unserer Beauftragung selbst Widerspruch gegen einen MB eingelegt. Dann kam das streitige Verfahren und wir wurden mandatiert. Wir haben lediglich auf die Anspruchsbegründung der Gegenseite mit einem Schriftsatz reagiert. Der angesetzte Termin wurde wegen Klagerücknahme der Gegenseite aufgehoben.

Meine zwei Fragen hierzu:
1. Es gab keine Streitwertfestsetzung bzw. Streitwertmitteilung. . Sollte ich diese vorher einmal beantragen oder reicht es wenn ich mir diesen selbst zusammenrechne für den KFA, ich habe ja eigentlich schon genaue Zahlen aus dem MB.
2. Muss ich dann im KFA nur eine 1,3 Verfahrensgebühr und Postpauschale angeben? MB anrechnen kann ich ja nicht, den Widerspruch hat die Mandantin ja selbst eingelegt.

Ich danke euch :dankeschoen
Feldhamster
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#2

08.09.2020, 09:31

1. Wenn die Beträge aus dem MB klar sind, kannst du sie als Streitwert nehmen.
2. Nach deiner Sachverhaltsschilderung sind nur die von die genannten Gebühren entstanden.
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