Hallo,
mein Chef hat Ende Juni einen Vergleich vor Gericht geschlossen, jetzt würde die Gebühr um die 3 % Mehrwertsteuersenkung vom Gericht gekürzt, da gem. RvG die Gebühr erst nach Beendigung des Rechtszuges / hier Ablauf der Widerspruchsfrist des Vergleiches entsteht. Ist das korrekt? Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht?
Danke für eure Rückmeldung
Einigungsgebühr vor Mehrwertsteuersenkung
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