Hallo Ihr Lieben. Ich habe folgende Frage und bitte um eure Hilfe.
Unser Mdt hat 3 Kinder.
1. Kind geboren am 01.03.2014
2. Kind geboren am 15.04.2017
3. Kind geboren am 19.10.2019
Für die Kinder 1 und 2 hatte Mdt mit Bescheid der Familienkasse v. 26.09.2018 Kindergeld zugesprochen bekommen.
Jetzt erhielt unser Mdt zwei Bescheide der Familienkasse v. 31.07.2020. Ihm wurde
- 1. das für die Kinder 1 und 2 festgesetzte/ gewährte Kindergeld wird ab August 2020 aufgehoben und
- 2. das am 09.06.2020 für das Kind 3 beantragte Kindergeld abgelehnt.
Außerdem erhielt er am 31.07.2020 ein Schreiben zur Stellungnahme mit der Androhung, das bereits ausgezahlte Kindergeld für die Kinder 1 und 2 ihv 18.746,00 € evtl. zurückzahlen zu müssen.
Ich wollte mal eine Vorschussrechnung an Mdt machen, aber die Berechnung des GW ist komplizierter als gedacht. Ich habe schon recherchiert, dass
1. bei eine Rückforderung der streitige Rückforderungsbetrag angenommen werden kann
2. bei Aufhebung von Kindergeld: die Summe der Kindergeldbeiträge ab dem streitigen Zeitpunkt (hier wohl August 2020) bis zum Einreichen der Klage
Aber in anderen Entscheidungen lese ich auch was vom Jahresbetrag oder dreifachen Jahresbetrag (§ 52 GKG, § 42 GKG).
Mittlerweile raucht mir der Kopf und ich könnte tatsächlich Hilfe gebrauchen.
LG und vielen Dank schon mal dafür.
Gegenstandswert Bescheid über Kindergeld und Einspruch
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Okay. Danke für die Hilfe Anahid