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Gegenstandswert Durchsetzung Ausbildungsrahmenplan

Verfasst: 03.09.2020, 12:08
von Tatjana H.
Guten Tag zusammen,

:wink1

ich habe hier eine Akte, in der wir drei Themen behandelt haben. bEm, Abmahnung und Durchsetzung des Ausbildungsrahmenplans.

Für bEm nehme ich 3 Gehälter als Gegenstandswert
Für die Abmahnung 1 Gehalt.

Was aber nehme ich dafür, dass wir die Ausbilderin angeschrieben, auf Missstände in der Ausbildung hingewiesen und gefordert haben, nach dem Ausbildungsrahmenplan auszubilden??? Kann ich da auch ein Gehalt nehmen? Ist das angemessen? Oder kann ich da vielleicht sogar 3 Gehälter nehmen?

Hatte das schon mal jemand? :oops:

Liebe Grüße

Re: Gegenstandswert Durchsetzung Ausbildungsrahmenplan

Verfasst: 14.09.2020, 10:59
von Tatjana H.
Ich erinnere nochmal ganz lieb an meine Anfrage. Hat hier jemand eine Idee??