Gegenstandswert Durchsetzung Ausbildungsrahmenplan

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Tatjana H.
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#1

03.09.2020, 12:08

Guten Tag zusammen,

:wink1

ich habe hier eine Akte, in der wir drei Themen behandelt haben. bEm, Abmahnung und Durchsetzung des Ausbildungsrahmenplans.

Für bEm nehme ich 3 Gehälter als Gegenstandswert
Für die Abmahnung 1 Gehalt.

Was aber nehme ich dafür, dass wir die Ausbilderin angeschrieben, auf Missstände in der Ausbildung hingewiesen und gefordert haben, nach dem Ausbildungsrahmenplan auszubilden??? Kann ich da auch ein Gehalt nehmen? Ist das angemessen? Oder kann ich da vielleicht sogar 3 Gehälter nehmen?

Hatte das schon mal jemand? :oops:

Liebe Grüße
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
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Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Tatjana H.
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#2

14.09.2020, 10:59

Ich erinnere nochmal ganz lieb an meine Anfrage. Hat hier jemand eine Idee??
Tatjana

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