Zurückverweisung Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#1

01.09.2020, 15:18

Hey ho in die Runde, ich stolpere gerade bei der Endabrechnung in einer Akte.

in I. Instanz erging hier ein VU, daraufhin legte der Beklagte Einspruch gegen das VU ein, es gab einen Termin der Beklagte erschien nicht, es erging 2. VU; wir haben einen KFA aus einem Streitwert von 2.243,72 € beantragt, der auch erlassen wurde

Daraufhin legte der Beklagte Berufung ein, es gab einen Termin das Berufungsgericht hat unter Aufhebung des 2. VUs die Sache an das Amtsgericht, auch hinsichltich der Entscheidung über die Kosten des Berufungsverfahrens, zurückverwiesen.

So dann hat das AG einen Termin anberaumt in welchem dann ein Urteil verkündet wurde, der Beklagte die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat und den Streitwert auf lediglich 895,88 € festgesetzt.

Gilt dieser jetzt für alle "Instanzen" also auch für das Berufungsverfahren und muss ich jetzt den bereits erlassenen KFA korrigieren?
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#2

01.09.2020, 18:25

Nach meiner Meinung hast du I. Instanz, II. Instanz und Verfahren nach Zurückverweisung und für jeden der Verfahrensabschnitte ist der jeweilige Streitwert festzusetzen.
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#3

01.09.2020, 18:49

Mh dann müsste ich für die II. Instanz noch Streitwertfestsetzung beantragen
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#4

01.09.2020, 20:35

Ja, klar, wenn es noch keinen festgesetzten Streitwert dafür gibt.
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#5

02.09.2020, 21:58

Naja meine Kollegin meinte, es ist der Streitwert für alles Instanzen zu nehmen, den das Amtsgericht zuletzt festgesetzt hat (nach Zurückverweisung) und hat auch den KFA entsprechend korrigiert. ich bin da bei der Endabrechnung drüber gestolpert und war mir unsicher
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#6

03.09.2020, 10:04

Für mich stellt sich die Frage, wieso das Gericht nur einen Streitwert von 895,88 € ansetzt, wenn 2.243,72 € eingeklagt waren. Irgendwas fehlt da in Deinem Sachvortrag.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#7

03.09.2020, 18:40

Was steht denn genau in dem Tenor des Urteils nach Zurückverweisung?
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#8

14.09.2020, 11:02

Es ging in dem Verfahren um einen Auskunftsanspruch. Hierfür setzen wir immer 80 % des Auskunftswertes an. Das Gericht hat weder in der I. Instanz noch in dem Berufungsverfahren einen anderen Streitwert festgesetzt. Nur jetzt nach Zurückverweisung in dem Urteil den Streitwert auf nur 20 % des Auskunftswertes festgesetzt.
Feldhamster
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1992
Registriert: 07.09.2018, 22:08
Beruf: Rechtsfachwirtin, Notarfachwirtin
Software: AnNoText
Wohnort: NRW

#9

14.09.2020, 19:34

Mit welcher Begründung wurde der niedrigere Streitwert festgesetzt? Ggf hättet ihr dagegen Streitwertbeschwerde einlegen müssen...
Jule69
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 374
Registriert: 28.10.2008, 13:40
Beruf: geprf. Rechtsfachwirtin selbständig mit Inkassounternehmen
Software: RA-Micro

#10

15.09.2020, 11:33

Es gibt darüber unterschiedliche Meinungen und Urteile, Streitwertbeschwerde wird daher bei uns nur noch selten gemacht, da die Gerichte meistens nicht mehr davon abweichen.
Antworten