Beschwerde gegen KfB wegen eigenem Fehler?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
KaTh
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 13.04.2015, 11:20
Beruf: ReFa

#1

27.08.2020, 10:31

Hallo!

Ich habe einen KfB zur Prüfung vorgelegt bekommen (Kostenquotelung). Hierbei ist mir aufgefallen, dass wir in unserem Antrag selber einen Fehler eingebaut haben, und zwar haben wir die GG angerechnet, obwohl diese weder tituliert, noch gezahlt ist.

Kann ich, auch wenn es unser eigener Fehler ist, dagegen Beschwerde einlegen?

... wie peinlich ...
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#2

27.08.2020, 10:37

Nein, da Du keine Beschwer hast. Das Gericht hat festgesetzt wie beantragt .
Ich würde Nachfestsetzung beantragen.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17576
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

27.08.2020, 10:41

:zustimm
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
KaTh
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 13.04.2015, 11:20
Beruf: ReFa

#4

27.08.2020, 10:46

Klaro! Manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht..

Vielen Dank!!
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12224
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#5

27.08.2020, 11:39

Wenn ihr noch in Prüfungsverfahren seid, reicht die Übersendung eines korrigierten Antrages, scheint ja noch nichts festgesetzt zu sein.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Husky98
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3591
Registriert: 06.03.2019, 15:27
Beruf: Rechtspfleger
Wohnort: Schleswig-Holstein

#6

27.08.2020, 11:42

Soenny hat geschrieben:
27.08.2020, 11:39
Wenn ihr noch in Prüfungsverfahren seid, reicht die Übersendung eines korrigierten Antrages, scheint ja noch nichts festgesetzt zu sein.
Doch, nach dem geschilderten Sachverhalt ist bereits ein KFB ergangen, sodass nur der Antrag auf Nachfestsetzung bleibt.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#7

27.08.2020, 11:49

Soenny hat geschrieben:
27.08.2020, 11:39
Wenn ihr noch in Prüfungsverfahren seid, reicht die Übersendung eines korrigierten Antrages, scheint ja noch nichts festgesetzt zu sein.
Sie soll den erlassenen KFB prüfen ;) - so hab ich es zumindest aufgefasst
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Antworten