Hallo!
Ich habe einen KfB zur Prüfung vorgelegt bekommen (Kostenquotelung). Hierbei ist mir aufgefallen, dass wir in unserem Antrag selber einen Fehler eingebaut haben, und zwar haben wir die GG angerechnet, obwohl diese weder tituliert, noch gezahlt ist.
Kann ich, auch wenn es unser eigener Fehler ist, dagegen Beschwerde einlegen?
... wie peinlich ...
Beschwerde gegen KfB wegen eigenem Fehler?
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Nein, da Du keine Beschwer hast. Das Gericht hat festgesetzt wie beantragt .
Ich würde Nachfestsetzung beantragen.
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Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Soenny
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Wenn ihr noch in Prüfungsverfahren seid, reicht die Übersendung eines korrigierten Antrages, scheint ja noch nichts festgesetzt zu sein.
Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V.
Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Doch, nach dem geschilderten Sachverhalt ist bereits ein KFB ergangen, sodass nur der Antrag auf Nachfestsetzung bleibt.
"Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)
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Sie soll den erlassenen KFB prüfen - so hab ich es zumindest aufgefasst
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11