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Abrechnung Verwaltungsrecht außergerichtlich

Verfasst: 25.08.2020, 14:12
von Sasukaa91
Hallo ihr Lieben

Ich stehe wieder mal auf dem Schlauch...


Es soll eine Verwaltungsrechtssache abgerechnet werden. MA hat Fahrtenbuchauflage erhalten. GW ist klar 4800,00 € (400 € gem. Streitwertkatalog x 12 Monate).

Wir haben vor dem Kreisrechtsausschuss auch einen Termin wahrgenommen. Da hab ich jetzt ein Problem.

Ich rechne ja prinzipiell mit 2300 VV RVG ab. Wo nehme ich dann die Terminsgebühr her? Ich kann ja nicht einfach zu Teil 3 springen und 3100; 3104 abrechnen? Oder gibt es keine Terminsgebühr?

Sorry aber wir bearbeiten eigentlich fast nie Verwaltungsrecht....

Danke schonmal und LG

Re: Abrechnung Verwaltungsrecht außergerichtlich

Verfasst: 25.08.2020, 14:43
von skugga
Richtig, zu Teil 3 springen geht nicht. Du musst stattdessen die 2300 angemessen erhöhen,

Re: Abrechnung Verwaltungsrecht außergerichtlich

Verfasst: 25.08.2020, 14:47
von Sasukaa91
skugga hat geschrieben:
25.08.2020, 14:43
Richtig, zu Teil 3 springen geht nicht. Du musst stattdessen die 2300 angemessen erhöhen,
Ach stimmt, Erhöhung ginge ja auch noch. Danke für die Hilfe ;) Darauf wäre ich jetzt echt nicht gekommen :thx