Abrechnung Verwaltungsrecht außergerichtlich

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Sasukaa91
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#1

25.08.2020, 14:12

Hallo ihr Lieben

Ich stehe wieder mal auf dem Schlauch...


Es soll eine Verwaltungsrechtssache abgerechnet werden. MA hat Fahrtenbuchauflage erhalten. GW ist klar 4800,00 € (400 € gem. Streitwertkatalog x 12 Monate).

Wir haben vor dem Kreisrechtsausschuss auch einen Termin wahrgenommen. Da hab ich jetzt ein Problem.

Ich rechne ja prinzipiell mit 2300 VV RVG ab. Wo nehme ich dann die Terminsgebühr her? Ich kann ja nicht einfach zu Teil 3 springen und 3100; 3104 abrechnen? Oder gibt es keine Terminsgebühr?

Sorry aber wir bearbeiten eigentlich fast nie Verwaltungsrecht....

Danke schonmal und LG
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skugga
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#2

25.08.2020, 14:43

Richtig, zu Teil 3 springen geht nicht. Du musst stattdessen die 2300 angemessen erhöhen,
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Sasukaa91
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#3

25.08.2020, 14:47

skugga hat geschrieben:
25.08.2020, 14:43
Richtig, zu Teil 3 springen geht nicht. Du musst stattdessen die 2300 angemessen erhöhen,
Ach stimmt, Erhöhung ginge ja auch noch. Danke für die Hilfe ;) Darauf wäre ich jetzt echt nicht gekommen :thx
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