Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Naturini
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#1
24.08.2020, 13:57
Hallo,
morgen kommt eine neue Mandantin zu uns die einen Entwurf für einen Ehevertrag mitbringt. Sie möchte diesen durch uns prüfen lassen, ob sie diesen so abschließen kann. Weitere Punkte sollen voraussichtlich nicht mit aufgenommen werden. Meine Chefin möchte jetzt von mir wissen welche Gebühren da anfallen für die Prüfung. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Vielen Dank im Voraus!
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Anahid
- Hexe vom Dienst
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
24.08.2020, 14:03
§ 34 RVG
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Naturini
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#3
24.08.2020, 14:33
Danke für die schnelle Antwort!