Widerspruch gegen MB, danach außergerichtliche Tätigkeit
Verfasst: 20.08.2020, 11:39
Hallo,
ich habe hier eine Akte vorliegen, wo wir zunächst gegen einen MB Widerspruch eingelegt haben. Danach sind wir von der Gegenseite außergerichtlich angeschrieben worden, haben uns ein wenig miteinander gekappelt und nachdem wir dann geschrieben haben, "verklag uns doch", kam vom Gegner nichts mehr. Das wollte ich jetzt abrechnen. Nachdem ich mir so meine Gedanken zur Abrechnung gemacht habe, habe ich dann mal die Anrechnung recherchieren wollen, da ich davon ausgegangen bin, 0,5 VG 3307 und 1,3 GG 2300 abrechnen zu können. Dabei bin ich jedoch darauf gestoßen, dass ich lediglich eine 0,5 VG abrechnen kann und damit auch unsere außergerichtliche Tätigkeit abgegolten sein soll.
Ich kann es nicht glauben! Ist das tatsächlich so??
ich habe hier eine Akte vorliegen, wo wir zunächst gegen einen MB Widerspruch eingelegt haben. Danach sind wir von der Gegenseite außergerichtlich angeschrieben worden, haben uns ein wenig miteinander gekappelt und nachdem wir dann geschrieben haben, "verklag uns doch", kam vom Gegner nichts mehr. Das wollte ich jetzt abrechnen. Nachdem ich mir so meine Gedanken zur Abrechnung gemacht habe, habe ich dann mal die Anrechnung recherchieren wollen, da ich davon ausgegangen bin, 0,5 VG 3307 und 1,3 GG 2300 abrechnen zu können. Dabei bin ich jedoch darauf gestoßen, dass ich lediglich eine 0,5 VG abrechnen kann und damit auch unsere außergerichtliche Tätigkeit abgegolten sein soll.
Ich kann es nicht glauben! Ist das tatsächlich so??