Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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#1
19.08.2020, 14:26
Hallo zusammen,
wir haben einen Mandanten als Geschädigten vertreten. Das Verfahren gegen den Gegner (ein Polizeibeamter) wurde eingestellt (die GeneralSTA hat sodann entschieden, dass die Einstellung zurecht ergangen ist). WIe rechne ich denn diese Beschwerde ab. Rechnung hatte ich mit 4100, 4104 vorbereitet. Aber mit so einer Beschwerde hatte ich noch nichts zu tun
![Patsch :patsch](./images/smilies/patsch.gif)
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Adora Belle
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#2
19.08.2020, 14:43
Die Beschwerde ist über eine Erhöhung der 4104 abzurechnen.
Oder Ihr wart ausschließlich für die Beschwerde beauftragt? Dann Einzeltätigkeit.
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#3
19.08.2020, 15:15
Nein eigentlich nicht ausschließlich, waren ja vorher schon tätig, dann kam die Einstellungsnachricht und haben daraufhin in Absprache mit dem Mandanten die Beschwerde eingelegt. Dann also die Erhöhung der 4104?
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Adora Belle
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#4
19.08.2020, 18:15
Ja. Mehr als 4100 und 4104 ist nicht drin, die Beschwerde gehört zur jeweiligen Verfahrensgebühr.