Hallo Leute,
ich stehe in einer Angelegenheit total auf dem Schlauch:
In einer Verkehrsunfallsache haben wir den Kläger vertreten. Der Kläger ist ebenso rechtsschutzversichert, sodass seine RSV die Gerichtskosten in Höhe von 609,00 Euro vorab an das Gericht bezahlt hat.
Nachdem die Gegenseite unsere Hauptforderung nebst RA-Kosten für das gesamte Verfahren beglichen hat, haben wir die Klage zurückgenommen, sodass das Gericht die Gerichtskosten in Höhe von 406,00 Euro zurückerstattet hat.
Was ist nun mit den restlichen Gerichtskosten in Höhe von 203,00 Euro? Müssen wir oder die Gegenseite diese Kosten an die RSV zurückerstatten?
Gerichtskostenabrechnung mit RSV nach Klagerücknahme
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Hat die Gegenseite die GK nicht gezahlt? Wenn nein, warum nicht? Habt Ihr die von der Gegenseite angefordert? Wenn nein, warum nicht?
Die Gegenseite muss erstatten (wenn das so vereinbart war), und natürlich muss die RSV die ausgelegte Gebühr zurück erhalten.
Die Gegenseite muss erstatten (wenn das so vereinbart war), und natürlich muss die RSV die ausgelegte Gebühr zurück erhalten.