Termin 25.06, Widerrufsvergl. bis 16.07. - wieviel MwSt.?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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SSchall
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#1

17.08.2020, 10:31

Hallo zusammen!

Ich soll einen Kostenfestsetzungsantrag der Gegenseite prüfen.

Der letzte Termin war am 25.06.2020. In diesem Termin wurde ein Widerrufsvergleich geschlossen, der bis zum 16.07.2020 widerrufen werden konnte. Am Tag des Fristablaufs haben wir bestätigt, dass der Vergleich nicht widerrufen wird.

Die Gegenseite hat jetzt im Kostenfestsetzungsantrag MwSt. von 19% geltend gemacht. Ist die Sache aber nicht erst abgeschlossen, nachdem alle erklärt haben, dass der Vergleich nicht widerrufen wird, oder sehe ich das jetzt falsch? Dann müssten doch 16% MwSt. anfallen?
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Anahid
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#2

17.08.2020, 13:45

Ist schon mehrfach Thema hier im Forum gewesen und über die Forensuche mit Sicherheit zu finden: MwSt fällt an mit Abschluss des Verfahrens, was bei Widerrufsvergleich die Ablauf der Widerrufsfrist ist. Also 16 %.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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