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Terminsgebühr ohne Termin

Verfasst: 10.08.2020, 15:43
von RefaJBC2015
Hallo,

nach 3104 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG löst auch eine auf die Eledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung die Terminsgebühr aus....fällt die Terminsgebühr auch an wenn zur Erledigung des gerichtlichen Verfahrens außergerichteliche Schreiben an die Gegenseite raus gehen oder nur wenn ein Telefonat stattfindet?

Vielen Dank im Voraus

Re: Terminsgebühr ohne Termin

Verfasst: 10.08.2020, 15:46
von Anahid
Nur bei Gesprächen. Reiner Schriftverkehr löst die Gebühr nicht aus.

Re: Terminsgebühr ohne Termin

Verfasst: 10.08.2020, 15:49
von Husky98
Die Gebühr fällt nur bei mündlicher oder fernmündlicher Besprechung an (Gerold, 24. Aufl., Vorb. 3 VV RVG Rn. 177, 178).

Re: Terminsgebühr ohne Termin

Verfasst: 10.08.2020, 15:53
von RefaJBC2015
ok, vielen Dank!