Terminsgebühr ohne Termin
Verfasst: 10.08.2020, 15:43
Hallo,
nach 3104 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG löst auch eine auf die Eledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung die Terminsgebühr aus....fällt die Terminsgebühr auch an wenn zur Erledigung des gerichtlichen Verfahrens außergerichteliche Schreiben an die Gegenseite raus gehen oder nur wenn ein Telefonat stattfindet?
Vielen Dank im Voraus
nach 3104 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG löst auch eine auf die Eledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung die Terminsgebühr aus....fällt die Terminsgebühr auch an wenn zur Erledigung des gerichtlichen Verfahrens außergerichteliche Schreiben an die Gegenseite raus gehen oder nur wenn ein Telefonat stattfindet?
Vielen Dank im Voraus