Hallo,
nach 3104 Vorb. 3 Abs. 3 VV RVG löst auch eine auf die Eledigung des Verfahrens gerichtete Besprechung die Terminsgebühr aus....fällt die Terminsgebühr auch an wenn zur Erledigung des gerichtlichen Verfahrens außergerichteliche Schreiben an die Gegenseite raus gehen oder nur wenn ein Telefonat stattfindet?
Vielen Dank im Voraus
Terminsgebühr ohne Termin
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Gebühr fällt nur bei mündlicher oder fernmündlicher Besprechung an (Gerold, 24. Aufl., Vorb. 3 VV RVG Rn. 177, 178).
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ok, vielen Dank!