MB - Teilwiderspruch, TeilVB - Einspruch - Abrechnungswirrwarr
Verfasst: 10.08.2020, 15:27
Hallo meine Lieben,
ich bräuchte hier mal dringend Rat von den RVG Profis
Ich versuche den Ablauf mal kurz und knapp darzustellen:
Vorgerichtliches Aufforderungsschreiben --> MB --> Teilwiderspruch durch Gegner --> Erlass TeilVB --> Einspruch gegen TeilVB nunmehr durch RA Gegner --> Abgabe Einspruch an LG, Aufforderung Anspruchsbegründung --> Akteneinsichtsgesuch und Fristverlängerungsantrag unsererseits --> vor Anspruchsbegründung Rücknahme Einspruch durch Gegenseite, Bkl. muss Kosten tragen --> Einzahlung weiterer GK zur Abgabe nach Teilwiderspruch durch uns --> Gegenanwalt nimmt Teilwiderspruch bei LG zum Az des Einspruchs zurück -------> heutiger Stand
So, ich darf nun den KFA zu dem ersten Teil machen, da dieser an sich ja durch die Entscheidung des LG erledigt ist. Ich würde nun erstmal wie folgt abrechnen:
1,0 Mahnbescheid
1,0 Vollstreckungsbescheid
(Anrechnungen)
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr
Mein Problem ist jetzt, dass der Spaß ja noch nicht zu Ende ist, da über den Teilwiderspruch ja auch noch entschieden werden muss und das Gericht hier wohl ein neues Az vergeben wird. Daher muss ja dann, wenn dort eine wie auch immer geartete Entscheidung vorliegt, ebenfalls ein KFA gestellt werden. Und da ich diesen Teil, den es ja noch gar nicht in der Praxis gibt, im Hinterkopf habe, bin ich mit der Abrechnung irgendwie überfordert. Denn ich kann ja die Anrechnungen der Geschäftsgebühr und der MBGebühren da ja nicht schon wieder reinbringen.
Ich hoffe, ihr versteht, was mich an dieser Akte gerade frustriert.
Bin für jede Hilfe dankbar
LG
Cry
ich bräuchte hier mal dringend Rat von den RVG Profis
Ich versuche den Ablauf mal kurz und knapp darzustellen:
Vorgerichtliches Aufforderungsschreiben --> MB --> Teilwiderspruch durch Gegner --> Erlass TeilVB --> Einspruch gegen TeilVB nunmehr durch RA Gegner --> Abgabe Einspruch an LG, Aufforderung Anspruchsbegründung --> Akteneinsichtsgesuch und Fristverlängerungsantrag unsererseits --> vor Anspruchsbegründung Rücknahme Einspruch durch Gegenseite, Bkl. muss Kosten tragen --> Einzahlung weiterer GK zur Abgabe nach Teilwiderspruch durch uns --> Gegenanwalt nimmt Teilwiderspruch bei LG zum Az des Einspruchs zurück -------> heutiger Stand
So, ich darf nun den KFA zu dem ersten Teil machen, da dieser an sich ja durch die Entscheidung des LG erledigt ist. Ich würde nun erstmal wie folgt abrechnen:
1,0 Mahnbescheid
1,0 Vollstreckungsbescheid
(Anrechnungen)
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr
Mein Problem ist jetzt, dass der Spaß ja noch nicht zu Ende ist, da über den Teilwiderspruch ja auch noch entschieden werden muss und das Gericht hier wohl ein neues Az vergeben wird. Daher muss ja dann, wenn dort eine wie auch immer geartete Entscheidung vorliegt, ebenfalls ein KFA gestellt werden. Und da ich diesen Teil, den es ja noch gar nicht in der Praxis gibt, im Hinterkopf habe, bin ich mit der Abrechnung irgendwie überfordert. Denn ich kann ja die Anrechnungen der Geschäftsgebühr und der MBGebühren da ja nicht schon wieder reinbringen.
Ich hoffe, ihr versteht, was mich an dieser Akte gerade frustriert.
Bin für jede Hilfe dankbar
LG
Cry