MB - Teilwiderspruch, TeilVB - Einspruch - Abrechnungswirrwarr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Crydea
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#1

10.08.2020, 15:27

Hallo meine Lieben,

ich bräuchte hier mal dringend Rat von den RVG Profis ;)

Ich versuche den Ablauf mal kurz und knapp darzustellen:

Vorgerichtliches Aufforderungsschreiben --> MB --> Teilwiderspruch durch Gegner --> Erlass TeilVB --> Einspruch gegen TeilVB nunmehr durch RA Gegner --> Abgabe Einspruch an LG, Aufforderung Anspruchsbegründung --> Akteneinsichtsgesuch und Fristverlängerungsantrag unsererseits --> vor Anspruchsbegründung Rücknahme Einspruch durch Gegenseite, Bkl. muss Kosten tragen --> Einzahlung weiterer GK zur Abgabe nach Teilwiderspruch durch uns --> Gegenanwalt nimmt Teilwiderspruch bei LG zum Az des Einspruchs zurück -------> heutiger Stand

So, ich darf nun den KFA zu dem ersten Teil machen, da dieser an sich ja durch die Entscheidung des LG erledigt ist. Ich würde nun erstmal wie folgt abrechnen:

1,0 Mahnbescheid
1,0 Vollstreckungsbescheid
(Anrechnungen)
1,3 Verfahrensgebühr
0,65 Anrechnung Geschäftsgebühr

Mein Problem ist jetzt, dass der Spaß ja noch nicht zu Ende ist, da über den Teilwiderspruch ja auch noch entschieden werden muss und das Gericht hier wohl ein neues Az vergeben wird. Daher muss ja dann, wenn dort eine wie auch immer geartete Entscheidung vorliegt, ebenfalls ein KFA gestellt werden. Und da ich diesen Teil, den es ja noch gar nicht in der Praxis gibt, im Hinterkopf habe, bin ich mit der Abrechnung irgendwie überfordert. Denn ich kann ja die Anrechnungen der Geschäftsgebühr und der MBGebühren da ja nicht schon wieder reinbringen. :kopfkratz

Ich hoffe, ihr versteht, was mich an dieser Akte gerade frustriert.


Bin für jede Hilfe dankbar :lol:

LG
Cry
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Anahid
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#2

10.08.2020, 15:45

Ich verstehe was Du meinst, denke aber, dass Du was wichtiges vergisst......den Streitwert. Hier ist nur über einen Teil ein Widerspruch eingelegt worden und einen anderen Teil ein VB ergangen, gegen den Einspruch eingelegt wurde. Beispiel: MB über 16.000 € - Widerspruch 6.000 € - VB/Einspruch 10.000 €

Damit sollte das schon eindeutiger werden.

1,0 Vollstreckungsbescheid weiß ich allerdings nicht, wo Du die Gebühr hernimmst. Deine Anrechnungen wären auch durchaus von Interesse wie die aussehen sollen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Crydea
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#3

10.08.2020, 15:56

Danke für deine Antwort Anahid, die Streitwerte hatte ich im Hinterkopf, habe die auch auf meinem "Zettelchen" aufgeschlüsselt, allerdings steh ich dann immer noch auf dem Schlauch. Ich rechne das morgen mal ordentlich durch, auch mit den Anrechnungen, und komme dann darauf zurück.

Und die Gebühr für den VB... Ich habe doch Antrag auf Erlass eines VB gestellt und auch einen TeilVB erhalten. Löst das nicht die Gebühr für den VB aus? :-?

Ich würde die Akte gerne verbrennen... nur weil die Gegenseite so nen Mist veranstaltet hat man dann so ne doofe Akte auf'm Tisch :motz

LG
Cry

Edit: Ich seh gerade, dass ich bei meinem Ablauf den Antrag auf Erlass VB vergessen hatte, sorry
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#4

10.08.2020, 16:24

Ich bin gerade an einer völlig anderen Sache, aber ich glaube, mir ist gerade ein Licht aufgegangen, was du mir mit den Streitwerten sagen willst, Anahid :lolaway

Ich rechne das morgen mal ordentlich durch, und dann seh ich mal weiter...

Aber ich bleib dabei... die Akte gehört geschreddert und verbrannt.....
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#5

11.08.2020, 11:00

So, hier wäre mal mein Vorschlag

Verfahren LG Einspruch gegen TeilVB

1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG (Wert: 27.000,00 €)
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65 gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG (Wert: 27.500,00 €)
0,5 Verfahrensgebühr (Vollstreckungsbescheid) gem. Nr. 3308 VV RVG (Wert: 21.000,00 €)
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG



erwartetes Verfahren LG Widerspruch gegen MB


1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG (Wert: 27.000,00 €)
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG (Wert: 6.000,00 €)
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00 (Wert: 27.000,00 €)
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG



So richtig glücklich bin ich mit dem Ergebnis jetzt nicht, aber was anderes fällt mir nicht mehr ein. Bin vor allem wegen den Anrechnungn unsicher... Muss die Geschäftsgebühr beim zweiten Teil auch wieder angerechnet werden? Mein Bauch sagt Ja, mein Kopf sagt, dass wäre zu viel Anrechnerei :roll:


Lg
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#6

11.08.2020, 11:12

Crydea hat geschrieben:
11.08.2020, 11:00
So, hier wäre mal mein Vorschlag

Verfahren LG Einspruch gegen TeilVB

1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG (Wert: 27.000,00 €)
abzgl. Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG i.H.v. 0,65 gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG i.V.m. § 15a RVG (Wert: 27.500,00 €)
0,5 Verfahrensgebühr (Vollstreckungsbescheid) gem. Nr. 3308 VV RVG (Wert: 21.000,00 €)
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00 aber nur aus einem Streitwert von 21.000,00 €
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG



erwartetes Verfahren LG Widerspruch gegen MB


1,0 Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) gem. Nr. 3305 VV RVG (Wert: 27.000,00 €) Die hast Du oben schon abgerechnet und kannst die nicht nochmal abrechnen.
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG (Wert: 6.000,00 €)
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG
abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00 (Wert: 27.000,00 €) Nur aus einem Streitwert von 6.000,00 €. Und Achtung. Du musst aufpassen, dass Du insgesamt nicht mehr anrechnest als eine 1,0 aus dem Streitwert von 27.000,00 €.
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG



So richtig glücklich bin ich mit dem Ergebnis jetzt nicht, aber was anderes fällt mir nicht mehr ein. Bin vor allem wegen den Anrechnungn unsicher... Muss die Geschäftsgebühr beim zweiten Teil auch wieder angerechnet werden? Mein Bauch sagt Ja, mein Kopf sagt, dass wäre zu viel Anrechnerei :roll: Die Geschäftsgebühr muss in der zweiten Rechnung nicht mehr angerechnet werden; die Anrechnung ist ja komplett in der ersten Rechnung erfolgt.


Lg
Cry
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#7

11.08.2020, 11:14

Dann war ich ja mal gar nicht soooo falsch :lol: Ich danke dir vielmals, Anahid, für den Schubs in die richtige Richtung und deine Hilfe :thx
Ich korrigier dann mal meine Anrechnungen, mach den ersten Teil fertig und speicher mir den zweiten für später ab.

Lg
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#8

11.08.2020, 11:34

Anahid hat geschrieben:
11.08.2020, 11:12
Crydea hat geschrieben:
11.08.2020, 11:00


erwartetes Verfahren LG Widerspruch gegen MB



abzgl. Anrechnung Verfahrensgebühr (Mahnverfahren) i.H.v. 1,00 (Wert: 27.000,00 €) Nur aus einem Streitwert von 6.000,00 €. Und Achtung. Du musst aufpassen, dass Du insgesamt nicht mehr anrechnest als eine 1,0 aus dem Streitwert von 27.000,00 €.




Lg
Cry
Zu dem Teil schwirren mir gerade noch Fragezeichen um den Kopf :kopfkratz

1,0 aus 7.000 wären 450
1,0 aus 21.000 750
zusammen 1.200

1,0 aus 27.000 wären 850


Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dürfte ich in Verfahren zwei jetzt nicht mehr anrechnen, als ich insgesamt (auf beide Verfahren gesehen) bei einer 1,0 aus 27.000, also 850 anrechnen würde. Wenn ich jetzt bei Verfahren zwei aber die Anrechnung aus den 7.000 vornehme, bin ich ja auf beide Rechnungen gesehen über dem Wert von 1,0 aus 27.000.

Man muss auch beachten, dass es zwei voneinander getrennte Verfahren und somit auch zwei voneinander getrennte KFA's sind, und ich muss dem Gericht wohl im zweiten Teil dann auch verständlich machen, warum ich was wie abrechne o. anrechne....

Nach einem Moment der Klarheit bin ich dann wieder verwirrt :panik
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Anahid
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#9

11.08.2020, 12:15

Wie kommst Du denn auf die Beträge? In meiner Gebührentabelle stehen definitiv andere Beträge.

1,0 aus 27.000 = 863,00 €

1,0 aus 21.000 = 742,00 € - Anrechnung erste Rechnung

1,0 aus 6.000 (nicht 7.000 €, wie Du angibst) = 354,00 € - 742,00 € + 354,00 € wären aber 1.096,00 €. Du hast hur 863,00 € als Gebühr für den MB erhalten, sodass Du in der zweiten Rechnung nur noch (863,00 € ./. 742,00 € aus der ersten Rechnung =) 121,00 € anrechnen musst anstatt 354,00 €.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#10

11.08.2020, 12:20

Anahid hat geschrieben:
11.08.2020, 12:15
Wie kommst Du denn auf die Beträge? In meiner Gebührentabelle stehen definitiv andere Beträge.
Ich hatte die Beträge gerundet, sorry :oops:

Aber gut, dann habe ich das jetzt richtig verstanden. Aber wie mache ich dem Gericht in dem zweiten KFA dann klar, warum ich hier "nur noch" 121 € anrechne? Wie gesagt, das sind zwei völlig getrennte Verfahren geworden. Mache ich dann unter dem meiner Berechnung einen Hinweis zu dem Abgleich und dem anderen Verfahren?

Danke Anahid für deine Hilfe und deine Geduld =)

Lg Cry
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