Abrechnung nach MB und Anspruchsbegründung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
MadameSecretary
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#1

10.08.2020, 14:31

Hallo zusammen,

ich kann mich leider nicht mit der Hitze rausreden, die mein Hirn weich macht - ich hab einfach keine Ahnung vom RVG :oops:

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt und später vor dem Landgericht eine Anspruchsbegründung eingereicht, dann hat der Schuldner bezahlt, beide Parteien haben die Sache vor dem Gericht für erledigt erklärt und der Beklagte hat gemäß Beschluss die Kosten zu tragen.

Jetzt muss ich den KFA machen und....weiß nicht, ob da außer der Geschäftsgebühr noch was reinkommt? :oops:

Viele Grüße
MadameSecretary
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#2

10.08.2020, 15:24

Nach ein wenig lesen glaube ich, dass ich die Terminsgebühr nehmen kann (weil es Verhandlungen zwischen den Parteien gab) oder die Einigungsgebühr, weil am Ende der Gespräche vereinbart wurde, dass die Gegenseite zahlt.

Aber welche davon? Beides ergibt (mich, die wie gesagt kaum was mit Rechnungen nach RVG zu tun hat) Sinn, aber beides nur so halb.
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#3

10.08.2020, 15:40

Eine Geschäftsgebühr hat im Kostenfestsetzungsantrag rein gar nichts zu suchen. Ich gehe davon aus, Du meinst die Verfahrensgebühr.

Nur weil Gespräche geführt wurden, an deren Ende der Gegner zahlt, löst dies keine Einigungsgebühr aus. Allerdings lösen Gespräche, die auf die Beendigung des Rechtsstreits abzielen, die Terminsgebühr aus (Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 RVG).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

10.08.2020, 15:49

Oh, ja, die Verfahrensgebühr - sorry. Ich hatte für den MB die Geschäftsgebühr im Kopf. Dann nehme ich jetzt die Verfahrens- und die Terminsgebühr, danke!
Feldhamster
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#5

10.08.2020, 16:00

Und die Postpauschale 2x nicht vergessen.
MadameSecretary
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#6

10.08.2020, 16:05

Uuuuh, die hab ich natürlich direkt vergessen (ok, nicht vergessen - ich wusste es nicht), zum Glück ist es erstmal nur der Entwurf. Danke :)
MadameSecretary
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#7

10.08.2020, 16:07

Wie kann ich die denn zwei Mal reinnehmen via RA-Micro? Einfach 40 statt 20 eintragen ist sicher nicht korrekt?
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Sputnik85
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#8

10.08.2020, 16:14

Wenn du alles korrekt so eingibst ins Programm, zieht das sich von alleine.
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#9

10.08.2020, 16:16

Arbeite zwar mit keinem Anwaltsprogramm, aber da es nach dem RVG zwei verschiedene Angelegenheiten sind, müsste das Programm es von alleine erkennen und zwei mal PTE nehmen!
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
MadameSecretary
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#10

10.08.2020, 16:28

Dann habe ich was falsch eingegeben, denn er hat es nicht genommen :|

Ich habe die Verfahrensgebühr 3100 und die Terminsgebühr 3104 (Vermeidung eines Rechtsstreits, das wird wohl der Fehler sein) genommen. Was wäre richtig gewesen?
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