Abrechnung Halteranfrage für Stellplatzräumung ohne anschließende Zwvs

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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vanhitomi
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#1

10.08.2020, 11:41

Moin Ihr Lieben.

Für die Räumung eines Tiefgaragenstellplatzes habe ich vor dem Räunmungsauftrag eine Halteranfrage bei der Zulassungsstelle gestellt.
Tatsächlich gehörte das Fahrzeug auch nicht dem Räumungsschuldner.
Nun ist der Stellplatz geräumt worden - vom Schuldner oder Halter. Keine Ahnung.
Einen Räumungsauftrag gab es also nicht.

Wie rechne ich jetzt meine Tätigkeit ab?
Nach RVG (3309?) oder nach Zeit?

Ich freue mich auf Eure inspirierenden Antworten :mrgreen:
Namaste
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Adora Belle
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#2

10.08.2020, 11:51

Wer ist Dein Mandant? Heißt Räumungsauftrag, dass bereits ein Titel besteht?
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vanhitomi
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#3

10.08.2020, 12:12

Mandant: Räumungsgläubiger
Räumungstitel: ja, da ist der PKW aber nicht erwähnt, da er m.W. da auch noch nicht auf dem Stellplatz stand
Namaste
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#4

10.08.2020, 13:29

Und wieso nach Zeit? Das käm doch nur ins Spiel, wenn Du eine entsprechende Vereinbarung getroffen hast. Sorry, irgendwie fehlen mir hier Informationen, oder die Hitze haut mir auf den Schädel.

Dürfte jedenfalls bei Vollstreckungsauftrag eine vorbereitende Maßnahme sein, so dass die 3309 angefallen ist.
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