Erstberatung und nachfolgendes, schriftliches Gutachten
Verfasst: 05.08.2020, 12:24
Ich habe einen Mandanten mit Honorarvereinbarung mündlich erstberaten. Die Honorarvereinbarung umfasste auch eine sich anschließende Grundbucheinsichtnahme.
Nach der Einsichtnahme habe ich erneut die Rechtslage geprüft und meinen Mandanten dazu schriftlich beraten.
Damit ist die Sache jetzt beendet.
Ich möchte in einer Rechnung mit der Rechtsschutz abrechnen: 190,00 € + Gebühr für schriftliches Gutachten (ohne Anrechnung, da keine Geschäftsgebühr entstanden ist). Darf ich das?
Nach der Einsichtnahme habe ich erneut die Rechtslage geprüft und meinen Mandanten dazu schriftlich beraten.
Damit ist die Sache jetzt beendet.
Ich möchte in einer Rechnung mit der Rechtsschutz abrechnen: 190,00 € + Gebühr für schriftliches Gutachten (ohne Anrechnung, da keine Geschäftsgebühr entstanden ist). Darf ich das?