Hallo,
habe hier eine Sache in der die Gegenpartei nicht anwaltlich vertreten ist. Trotz alledem hat sie die Gebühr 7002 VV RVG im KFA beantragt. Ich bin der Meinung, dass sie diese nicht vestsetzen kann, da Sie nicht anwaltlich vertreten ist. Was sagt ihr?
Vielen Dank im Voraus
Partei ohne Anwalt versucht Kosten gemäß 7002 VV RVG festzusetzen
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Eine anwaltlich nicht vertretene Partei kann nicht nach dem RVG abrechnen. Allerdings stehen ihr möglicherweise Auslagen zu, etwa für Kopien. Solche Auslagen müssen grundsätzlich dargelegt werden, wobei das Gericht die Höhe auch schätzen kann (§ 287 ZPO). Im Ergebnis kann es also sein, dass ein Betrag in Höhe der Kommunikationspauschale herauskommt, nur eben nicht unmittelbar.
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Dank!