vorgerichtliche Kosten höher als in Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Wolke187
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#1

31.07.2020, 13:18

Hallo zusammen,
jetzt hätte ich mal wieder eine Frage - wir haben Gegner aufgefordert über einen Betrag von 1.500 €, Gegner zahlt dann 400, sodass nun Klage über 1.100 eingereicht wird. Die vorgerichtlichen Kosten mache ich ja als Nebenforderung geltend, aber aus welchem Streitwert? Über den Klagewert?

Vielen Dank
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Anahid
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#2

31.07.2020, 13:40

Wenn der Gegner nur auf die Hauptforderung gezahlt hat, dann werden die vorgerichtlichen Kosten nach dem ursprünglichen Wert von 1.500 € in die Klage mit aufgenommen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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