Hallo zusammen,
jetzt hätte ich mal wieder eine Frage - wir haben Gegner aufgefordert über einen Betrag von 1.500 €, Gegner zahlt dann 400, sodass nun Klage über 1.100 eingereicht wird. Die vorgerichtlichen Kosten mache ich ja als Nebenforderung geltend, aber aus welchem Streitwert? Über den Klagewert?
Vielen Dank
vorgerichtliche Kosten höher als in Klage
- Anahid
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Wenn der Gegner nur auf die Hauptforderung gezahlt hat, dann werden die vorgerichtlichen Kosten nach dem ursprünglichen Wert von 1.500 € in die Klage mit aufgenommen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.