Streitwert Erstattung Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung (Abgasskandal)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Maija
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#1

30.07.2020, 10:06

Hallo Zusammen,

ich habe ein kleines Streitwert-Problem und bitte um Eure Hilfe.

Konkret ging es um Folgedes:

Mandant hat Auto für 20.000 € gekauft. Dieses Auto ist vom Abgasskandal betroffen, sodass zunächst außergerichtlich die Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des Fahrzeugs geltend gemacht wurde. Konkret wurde die Gegenseite aufgefordert, 15.000 € gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu erstatten. Dann wurde Klage erhoben mit den Anträgen, 15.000 € Zug um Zug gegen Übergabe des Fahrzeugs zu bezahlen, hilfeweise die Beklagte zu verurteilen, einen Schadensersatz wegen Wertminderung von mindestens 4.000,00 zu bezahlen, es wird festgestellt, dass Beklagte sich in Annahmeverzug befindet, es wird festgestellt, dass Schadensersatz zu bezahlen ist. Das zunächst mit der Sache betraute Gericht hat den Streitwert auf 15.000 € festgesetzt. Nach Abgabe des Verfahrens und nunmehriger Klagerücknahme hat das jetzige Gericht den Streitwert auf 20.000 € festgesetzt.

Mein Chef meint, dass dies nicht richtig sein könne und ich solle Streitwertbeschwerde einlegen. Ich bin eigentlich auch der Meinung, dass die 15.000 € der richtige Streitwert ist, weiß aber nicht, wie ich das begründen soll. Was Streitwert-Beschwerden anbelangt, bin ich nicht fit. Reicht es, wenn ich schreibe, dass von den 15.000 € als Streitwert auszugehen ist, nachdem dieser Betrag mit der Klage begehrt wurde und eine etwaige Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abzuziehen ist. Kann mir hier evtl. auch jemand mit §§ etc. weiterhelfen? Oder stimmt die Festsetzung des Gerichts Euerer Meinung nach so?

Ich hab im Internet eine Entscheidung des OLG Bamberg v. 03.07.2019, AZ: 4 W 46/19 gefunden, die meiner Meinung nach hier passt.

Und wie ist das mit dem Wert des Beschwerdegegenstandes, der 200 € übersteigen muss. Bedeutet dies, dass zwischen den Gebühren aus 15.000,00 € und den aus 20.000,00 € sich mindestens eine Differenz von 200,00 € ergeben muss? :oops:

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
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Sunshine_1983
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#2

30.07.2020, 14:08

Orh, dieses Thema haben wir hier auch, nur dass wir um den höheren Streitwert kämpfen.

Unsere Überlegung dabei ist: Die Nutzungsentschädigung ist ein Anspruch der Gegenseite, den diese eigentlich selbst geltend machen müsste. Weil wir ja aber nett sind, nehmen wir es mit in der Klage auf und fordern Kaufpreis abzgl. Nutzungsentschädigung.
Zum anderen muss man mal weiter denken, so ein Verfahren kann ja ewig und drei Tage dauern. Und wenn der Käufer das Auto zwingend weiter nutzen muss, erhöht sich die Nutzungsentschädigung. Vielleicht irgendwann soweit, dass diese höher als der Kaufpreis ist, so dass der Käufer nachher noch an den Verkäufer zahlen muss anstatt andersrum, obwohl der Käufer gewonnen hat.

Allerdings sind sowohl Rechtsschutzversicherungen als auch die Gerichte nicht einig, wir bekommen den Streitwert mal so, mal so und bislang hat sich eine SW-Beschwerde noch nicht gelohnt.
Und wie ist das mit dem Wert des Beschwerdegegenstandes, der 200 € übersteigen muss. Bedeutet dies, dass zwischen den Gebühren aus 15.000,00 € und den aus 20.000,00 € sich mindestens eine Differenz von 200,00 € ergeben muss? :oops:
Soweit ich weiß, ja.
Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert!

Ironie ist das Salz in der Suppe, was das Aufgetischte erträglich macht!
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#3

03.08.2020, 10:15

Vielen Dank für Deine Ausführungen. Das hatte ich so noch gar nicht bedacht.
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