Pflichtverteidigergebühren TG
Verfasst: 27.07.2020, 12:42
Hallo,
ich habe folgende Situation:
in einem Strafverfahren sind wir als Pflichtverteidiger bestellt worden (Gericht: AG).
Zusatz im Urteil: "Die Vollstreckung kann derzeit noch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden...", daher wurde eine sogenannte "Vorbehaltsbewährungszeit von sechs Monaten" vereinbart.
Entsprechend gab es dann eine Anhörung sechs Monate später erneut beim AG.
Kann ich hier dann auch noch einmal eine Terminsgebühr für die Anhörung berechnen?
Wäre, dass dann auch noch mal eine Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG?
ich habe folgende Situation:
in einem Strafverfahren sind wir als Pflichtverteidiger bestellt worden (Gericht: AG).
Zusatz im Urteil: "Die Vollstreckung kann derzeit noch nicht zur Bewährung ausgesetzt werden...", daher wurde eine sogenannte "Vorbehaltsbewährungszeit von sechs Monaten" vereinbart.
Entsprechend gab es dann eine Anhörung sechs Monate später erneut beim AG.
Kann ich hier dann auch noch einmal eine Terminsgebühr für die Anhörung berechnen?
Wäre, dass dann auch noch mal eine Terminsgebühr nach Nr. 4108 VV RVG?