Streitwert Beschwerde KFB

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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RA Nik
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#1

27.07.2020, 09:49

Guten Morgen,

Ich bräuchte eure Hilfe, da ich nicht weiß wie man eine Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss abrechnet.
Was ist denn genau der Streitwert? Der ursprüngliche oder die festgesetzten Gebühren? Wahrscheinlich ja eher die festgesetzten Gebühren vermute ich.
mrsgoalkeeper
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#2

27.07.2020, 10:03

1. "Brauche Hilfe" ist keine adäquate Überschrift.
2. Habe ich nicht den Eindruck, dass Du Dich vorher selbst um eine Lösung bemüht hast. Ein Blick in die Idiotenwiese des Gesetzes hätte Dich der Lösung schon sehr nah gebracht.
wie dem auch sei, 3.: Gegenstandswert ist der Wert des Beschwerdegegenstandes
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Anahid
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#3

27.07.2020, 10:32

Der Wert berechnet sich aus der Differenz zwischen dem was festgesetzt ist und dem, was hätte festgesetzt werden dürfen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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