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Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 22.07.2020, 16:20
von Adora Belle
Wo nimmst Du denn die TG her? Von Terminen ist in der Ausgangsfrage gar nicht die Rede. Ich kann da bisher auch nicht wirklich erkennen, wo Dein Problem liegt. Eben deshalb sollst Du ja einen Vorschlag machen. Damit man das überhaupt einordnen kann. Es passiert nämlich auch häufig, dass man sich selbst im Weg steht und über etwas nachdenkt, das man eigentlich genau weiss und sonst immer richtig macht. Es hilft Dir und uns, Deine Gedanken schriftlich zu fixieren.

Ich verstehe, dass das für Dich doof ist, wenn du einfach nur eine Antwort willst. Aber es ist hier nun mal gute Sitte, dass der Thread in etwa so verläuft:

Frage - Hallo, folgendes ist mein Problem. Sachverhalt, Sachverhalt, Sachverhalt. Ich soll jetzt eine Rechnung erstellen. Würde so abrechnen: Gebühr A, Gebühr B, Gebühr C. Bin mir aber nicht sicher, ob ich auch Gebühr C abrechnen kann, weil xy. Stimmt mein Vorschlag?

Antwort - In dem Fall kannst Du die Gebühr nicht abrechnen, weil yx. Hat der BGH so entschieden, hier verlinkt.

Ende - ach schade, aber danke, dann weiß ich das für die Zukunft

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 22.07.2020, 18:11
von Soenny
Pulli hat geschrieben:
22.07.2020, 15:32
Verfahrensgebühr 50.000 und Terminsgebühr 50.000? oder Verfahrensgebühr 50.000 und Terminsgebühr 10.000? Einigungsgebühr gibt es ja nicht da es eine Klagerücknahme ist.
Ich mache mir ja Gedanken deshalb frage ich ja hier.

Ich habe sehr wohl Ahnung. Grundsätzlich. Bin kein Azubi mehr. Ich dachte ich bekomme hier ein klein wenig Unterstützung auf kurzem Wege.

Keiner muss hier antworten wenn er nicht will. "Wir" auch schon mal gar nicht. Es gibt sicher auch Leute hier die gerne helfen wollen. ... Nicht böse gemeint, aber dann lasst es doch einfach!
Kaum hier und schon am maulen, das finde ich ja mal wieder sehr nett :roll:

Es ist hier nun mal so, daß ein Abrechnungsvorschlag gemacht werden soll. Auch wenn man kein Azubi mehr ist, kann man immer noch einiges dazulernen, geht mir auch oft so und kann dir sicher auch nicht schaden.

Ich bin sicher, daß das bei dir auch in Zukunft klappt, weil du ja sicher hier weiter Hilfe bekommen möchtest ;)

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 08:16
von Pulli
Ich maule nicht. Kam vllt. so rüber aber.. ok egal. Dann möchte mir hier keiner helfen. OK. Ich hatte zwar zwischenzeitig Vorschläge gemacht, aber wenn es nicht die richtigen sind... was soll ich tun?

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 08:19
von Pulli
Adora Belle hat geschrieben:
22.07.2020, 16:20
Wo nimmst Du denn die TG her? Von Terminen ist in der Ausgangsfrage gar nicht die Rede. Ich kann da bisher auch nicht wirklich erkennen, wo Dein Problem liegt. Eben deshalb sollst Du ja einen Vorschlag machen. Damit man das überhaupt einordnen kann. Es passiert nämlich auch häufig, dass man sich selbst im Weg steht und über etwas nachdenkt, das man eigentlich genau weiss und sonst immer richtig macht. Es hilft Dir und uns, Deine Gedanken schriftlich zu fixieren.

Ich verstehe, dass das für Dich doof ist, wenn du einfach nur eine Antwort willst. Aber es ist hier nun mal gute Sitte, dass der Thread in etwa so verläuft:

Frage - Hallo, folgendes ist mein Problem. Sachverhalt, Sachverhalt, Sachverhalt. Ich soll jetzt eine Rechnung erstellen. Würde so abrechnen: Gebühr A, Gebühr B, Gebühr C. Bin mir aber nicht sicher, ob ich auch Gebühr C abrechnen kann, weil xy. Stimmt mein Vorschlag?

Antwort - In dem Fall kannst Du die Gebühr nicht abrechnen, weil yx. Hat der BGH so entschieden, hier verlinkt.

Ende - ach schade, aber danke, dann weiß ich das für die Zukunft
Ich dachte ich hätte alles geschrieben, damit man versteht um was es geht. Ich hatte auch geschrieben, dass über den letzten Antrag verhandelt wird. Da entsteht doch dann auch die Terminsgebühr.

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 08:35
von Pulli
Also noch mal für alle: Sorry, wenn dass was ich geschrieben habe bockig oder maulig rüberkam.

Noch mal neu:
Ein Mandant hat eine Klage mit 3 Anträgen bekommen Antrag 1 und 2 zu jeweils 20.000 € Streitwert und der 3. Antrag zu 10.000 € Streitwert. Im Laufe der Angelegenheit sind die ersten zwei Anträge bereits zurückgenommen worden. Jetzt steht im Raum, nachdem die Parteien verhandelt haben (Terminsgebühr?), dass der Kläger (Gegner) auch den letzten Antrag zurücknimmt, wenn aber unser Mandant die vollen Kosten übernimmt. Nun soll ich die Kosten dem Mandanten mitteilen, die dann auf ihn zukommen würden. Ich bin dabei über die Frage gestolpert, ob es bei dem Gesamtstreitwert von 50.000 € bleibt bei allen Gebühren. Ich gehe hier nur von der Verfahrens- und Terminsgebühr (wegen der Verhandlung über die Sache zwischen den Anwälten) aus. Nun bin ich nicht sicher und würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann.

Ich hoffe damit ist verständlich, was mein Problem ist.

Dickes SORRY in die Runde!! Ich wollte nicht blöd rüberkommen.

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 08:51
von mrsgoalkeeper
Jetzt sehe ich zwar einen Sachverhalt, aber immer noch keinen Abrechnungsvorschlag.

:nachdenk

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 09:07
von Pulli
Streitwert (gesamt). 50.000 €
1. Verfahrensgeb. nach 50.000 €
2. Terminsgeb. nach 10.000 € oder 50.000 €
Auslagenpauschale
Umsatzsteuer

Ich möchte ja nicht wissen was für ein Rechnungsbetrag am Ende rauskommt.

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 09:11
von mrsgoalkeeper
Pulli hat geschrieben:
23.07.2020, 09:07

Ich möchte ja nicht wissen was für ein Rechnungsbetrag am Ende rauskommt.
Würde Dir hier auch keiner sagen. Hier gibt es Hilfe zur Selbsthilfe und die sieht in Deinem Fall wie folgt aus:

Du bist ausgelernt und Du sagst selbst, dass Du Ahnung hast - eigentlich -. Als ausgelernte Fachkraft mit Ahnung solltest Du - eigentlich - wissen, dass die Terminsgebühr nach dem Wert entsteht, der zum Zeitpunkt ihres Entstehens noch rechtshängig/im Streit war.

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 09:15
von Pulli
Ok, danke vllt. stand ich da einfach auf dem Schlauch. Kommt mal vor. Man kann auch als Ausgelernte mal etwas vergessen oder so....

Re: Streitwert Antragsrücknahme Klage

Verfasst: 23.07.2020, 09:24
von mrsgoalkeeper
Pulli hat geschrieben:
23.07.2020, 09:15
Man kann auch als Ausgelernte mal etwas vergessen oder so....
Da sag ich jetzt mal nix zu :huch