Streitwert Antragsrücknahme Klage

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Pulli

#1

22.07.2020, 15:05

Hallo,

in einer Angelegenheit hat der Gegner (Kläger) von 3 Klag-Anträgen bereits zwei Anträge zurückgenommen à 20.000,00 € Streitwert. Der gesamte Streitwert betrug 50.000,00 € sodass nur noch über den 3. Antrag verhandelt wird (zwischen den Parteien selbst). Es steht also noch ein Streitwert von 10.000,00 € im Raum.

Meine Frage: Welche kosten entstehen für unseren Mandanten, wenn der Kläger (Gegner) auch den letzten Antrag zurücknimmt, und unser Mandant die gesamten Kosten trägt? Welche Gebühr nach welchem Streitwert (50.000 €/ 10.000 €)? Entsteht auch eine Einigungsgebühr?

Vielen Dank im Voraus!!
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Anahid
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#2

22.07.2020, 15:08

Ein Vorschlag Deinerseits, wie das abzurechnen wäre, wäre nett. Wir liefern keine Komplettabrechnungen, sondern diskutieren über die - teilweise falschen - Abrechnungen der Fragenden.
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Pulli

#3

22.07.2020, 15:11

Ok, ich möchte eig. nur wissen welche Gebühr zu welchem Streitwert anfällt. Niemand soll mir eine komplette Berechnung liefern. Sorry falls dass falsch verstanden wurde.
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Anahid
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#4

22.07.2020, 15:15

Aber genau da sitzt doch der Hase im Pfeffer. Also mach bitte einen Abrechnungsvorschlag.
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Pulli

#5

22.07.2020, 15:24

Aber das ist doch gerade mein Problem. Sonst bräuchte ich hier ja keine Hilfe.

Ich will doch einfach nur wissen für welche Gebühr (Verfahrensgeb. und Terminsgeb. ??nehme ich an??) ich welchen Streitwert nehmen soll. Für jede Gebühr 50.000 oder auch für eine die 10.000? Fallen noch andere Gebühren an die ich vllt. vergessen habe? Mehr will ich doch nicht....
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#6

22.07.2020, 15:27

Pulli hat geschrieben:
22.07.2020, 15:24
Aber das ist doch gerade mein Problem. Sonst bräuchte ich hier ja keine Hilfe.

Ich will doch einfach nur wissen für welche Gebühr (Verfahrensgeb. und Terminsgeb. ??nehme ich an??) ich welchen Streitwert nehmen soll. Für jede Gebühr 50.000 oder auch für eine die 10.000? Fallen noch andere Gebühren an die ich vllt. vergessen habe? Mehr will ich doch nicht....
Das ist jetzt irgendwie, wie die vielen Anrufer, die ja mal nur eine kurze Fragne haben, ob man was machen kann, bevor sie einen Termin machen.

Du sollst es wenigstens probieren. Wenn wir hier die Lösungen vorbeten, lernt man dabei ja nix. Wir wollen nur, dass Du Dir selber Gedanken gemacht hast und einen Lösungsvorschlag bietest. Dann helfen wir gerne weiter. ;)
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Pulli

#7

22.07.2020, 15:32

Verfahrensgebühr 50.000 und Terminsgebühr 50.000? oder Verfahrensgebühr 50.000 und Terminsgebühr 10.000? Einigungsgebühr gibt es ja nicht da es eine Klagerücknahme ist.
Ich mache mir ja Gedanken deshalb frage ich ja hier.

Ich habe sehr wohl Ahnung. Grundsätzlich. Bin kein Azubi mehr. Ich dachte ich bekomme hier ein klein wenig Unterstützung auf kurzem Wege.

Keiner muss hier antworten wenn er nicht will. "Wir" auch schon mal gar nicht. Es gibt sicher auch Leute hier die gerne helfen wollen. ... Nicht böse gemeint, aber dann lasst es doch einfach!
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Anahid
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#8

22.07.2020, 15:37

Du bist nicht die Erste, die hier Zahlen in den Raum wirft und dann fragt, wie das abzurechnen ist. Ein Abrechnungsvorschlag von Dir kam in keinster Weise; der wird hier aber nunmal vorausgesetzt, damit man darüber diskutieren kann. Deine "Bockigkeit" (auch nicht böse gemeint) hilft da wenig weiter.

Aber das kann ich genauso gut. ;) Auch wenn ich mit Deinem letzten Thread wahrscheinlich eine Antwort geben könnte, bin ich jetzt raus aus dem Thema. Denn der Hilfesuchende bist Du, nicht "wir" (worunter durchaus die Forengemeinschaft zu verstehen ist, die hier in der Regel wie eine große Familie zusammenarbeitet).

Viel Erfolg Dir also bei Deiner Suche. Vielleicht gibt es ja jemanden, der sich erbarmt.
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#9

22.07.2020, 15:38

Hallo Pulli,

also ich würde für VG und TG einen Streitwert von 50.000,00 € in Ansatz bringen. Eine Einigungsgebühr würde ich nicht nehmen, da es sich ja, um eine Klagerücknahme handelt.

Ich bin mir aber nicht zu 100% sicher. ;-)
Pulli

#10

22.07.2020, 15:48

Also es tut mir leid @Anahid. Ich weiß nicht genau wo das Problem liegt mir zu antworten. Du hast doch sicherlich verstanden was mein Problem ist. Ich habe auch eben schonen quasi Vorschläge gemacht. Was fehlt denn nun noch damit ich eine Antwort gekomme? Bockig bin ich sicher nicht nur echt sehr verwundert über solche Antworten. Wenn du ohne Vorschläge kein Antwort geben willst oder kannst, dann lass es doch einfach bleiben. Du musst mir ja nicht helfen. Es ist nicht meine Absicht bockig rüberzukommen ich bin nur erstaunt, dass hier solche Kommentare kommen. Man kann doch einfach sagen: Ich würde für die eine Gebühr den und den Streitwert nehmen und für die andere Gebühr evtl. einen anderen Streitwert. Und wenn meine Frage nicht richtig verstanden wurde, kann man auch hier einfach noch mal fragen. Ganz normal. Wir sollten uns doch hier alle wie Kollegen verhalten. Nimm dir ein Beispiel an @Mai5 ... Danke :-*
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