2 Beklagte ein RA Kosten bei Erledigterklärung
Verfasst: 22.07.2020, 12:36
Ich steh gerade mal wieder auf dem Schlauch. Folgender Fall:
Klage eingereicht gegen Beklagten 1, festgestellt, dass dies der falsche Beklagte ist und die Klage abgeändert auf den Beklagten zu 2. Beide werden von einem Anwalt vertreten. Beklagte zu 2 hat die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt
Wenn jetzt die Kostenentscheidung lautet, dass die Kosten des Beklagten zu 1 die Klägerin zu tragen hat und die Beklagte zu 2 die Kosten des Verfahrens, was kann die Beklagte zu 2 denn geltend machen.
eigentlich denke ich, dass der RA die Verfahrensgebühr + Erhöhungsgebühr (aber die Beklagten sind ja keine Gesamtschuldner) erhält, und da aber nicht den vollen Betrag gegen die Klägerin geltend machen kann.
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der RA 2x die vollen Gebühren abrechnen kann.
Ich habe gerade echt ein Brett vor dem Kopf, was der gegnerische Anwalt abrechnen kann.
Klage eingereicht gegen Beklagten 1, festgestellt, dass dies der falsche Beklagte ist und die Klage abgeändert auf den Beklagten zu 2. Beide werden von einem Anwalt vertreten. Beklagte zu 2 hat die Hauptforderung zwischenzeitlich bezahlt
Wenn jetzt die Kostenentscheidung lautet, dass die Kosten des Beklagten zu 1 die Klägerin zu tragen hat und die Beklagte zu 2 die Kosten des Verfahrens, was kann die Beklagte zu 2 denn geltend machen.
eigentlich denke ich, dass der RA die Verfahrensgebühr + Erhöhungsgebühr (aber die Beklagten sind ja keine Gesamtschuldner) erhält, und da aber nicht den vollen Betrag gegen die Klägerin geltend machen kann.
Allerdings kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der RA 2x die vollen Gebühren abrechnen kann.
Ich habe gerade echt ein Brett vor dem Kopf, was der gegnerische Anwalt abrechnen kann.