Abrechnung Umgang/Sorgerecht
Verfasst: 16.07.2020, 14:32
Hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problem mit einer Abrechnung im Familienrecht. Wir haben einen Antrag auf Übertragung des Aufentahltsbestimmungsrechts gestellt. Termin hat stattgefunden und im Termin wurde zudem ein Vergleich geschloßen wo die Umgangskontakte geregelt wurden. Das Amtsgericht hat den Wert für das Verfahren jetzt auf 3.000,- und den Wert für den Vergleich auf 6.000,- festgesetzt. Ich habe dann wie folgt VKH abgerechnet:
1,3 VG nach 3000,-
0,8 VG nach 6000,-
1,2 TG nach 6000,-
1,0 EG nach 3000,-
1,5 EG nach 6000,- (Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG)
Jetzt schreibt das Gericht mir allerdings, dass eine Vertretung im Termin hinsichtlich des Gegenstands des Mehrvergleichs (Umgang) nicht stattgefunden hat und für das anhängige Sorgerechtsverfahren auch eine mündl. Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Die Terminsgebühr sei lediglich über 3.000,- zu berechen.
Meiner Meinung nach, ist die Terminsgebühr doch über 6.000,- entstanden, weil doch im Termin der Vergleich über die Umgangskontakte besprochen wurde. Oder gibt das da besondere Regelungen zur Abrechnung?
Danke schonmal für eure Hilfe!
ich habe ein Problem mit einer Abrechnung im Familienrecht. Wir haben einen Antrag auf Übertragung des Aufentahltsbestimmungsrechts gestellt. Termin hat stattgefunden und im Termin wurde zudem ein Vergleich geschloßen wo die Umgangskontakte geregelt wurden. Das Amtsgericht hat den Wert für das Verfahren jetzt auf 3.000,- und den Wert für den Vergleich auf 6.000,- festgesetzt. Ich habe dann wie folgt VKH abgerechnet:
1,3 VG nach 3000,-
0,8 VG nach 6000,-
1,2 TG nach 6000,-
1,0 EG nach 3000,-
1,5 EG nach 6000,- (Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG)
Jetzt schreibt das Gericht mir allerdings, dass eine Vertretung im Termin hinsichtlich des Gegenstands des Mehrvergleichs (Umgang) nicht stattgefunden hat und für das anhängige Sorgerechtsverfahren auch eine mündl. Verhandlung nicht vorgeschrieben ist. Die Terminsgebühr sei lediglich über 3.000,- zu berechen.
Meiner Meinung nach, ist die Terminsgebühr doch über 6.000,- entstanden, weil doch im Termin der Vergleich über die Umgangskontakte besprochen wurde. Oder gibt das da besondere Regelungen zur Abrechnung?
Danke schonmal für eure Hilfe!