Abrechnung Ehescheidung und abgetrennter VA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Nicolex3
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#1

16.07.2020, 14:22

Hallo ihr Lieben,

ich zerbreche mir nun seit längerem den Kopf über einer Akte und jedes mal wenn ich zu einem Ergebnis komme, kommt mir die Rechnung dann doch nicht richtig vor.
Kurz und knapp: Ehescheidung wurde durchgeführt und VA abgertrennt. Der Wert wur das Ehescheidungsverfahren wurde auf 8.500,00 € festgesetzt. Dann fand ein weiterer Termin statt (abgetrennter VA) hier wurde der Wert für das Verfahren dann auf 1.000,00 € und der Wert für den Vergleich auf 20.000,00 € (19.000,00 € Mehrvergleich) festgesetzt. Meine Frage ist nun, wie rechne ist das richtig ab?

Ich hatte den Gedanken erstmal so:

1,3 VG nach 9.569,-
0,8 VG nach 10.431,-
1,2 TG nach 29.569,-
1,0 EG nach 9.569,-
1,5 EG nach 10.431,- (Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG)
Auslagen

An sich ist es ja so, dass die Werte eines abgetrennten Verfahren zusammenzurechnen sind. Allerdings bin ich mir hier so unsicher mit der Einingungsgebühr, da es ja eigentlich ein Mehrvergleich von 19.000,- war.

Vielleicht kann mir jemand helfen und ich kann die Akte endlich fertig machen!

Danke schonmal im Voraus! :)
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Anahid
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#2

16.07.2020, 14:27

Du sprichst von Verfahrenswerten von 8.500,00 €, 1.000 € und Mehrvergleich 19.000 €. Wie bitte kommst Du da auf die von Dir angesetzten Streitwerte in der Abrechnung? :kopfkratz
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

16.07.2020, 14:36

Ach Sorry, ich habe die Werte hier aufgerundet um es einfacher zu halten und die Abrechnung mit den richtigen Werten aufgeschrieben. Also die Werte wurden festgesetzt auf

Ehescheidung 8569,10 €
Versorgungsausgleich 1.000,00 €
Vergleich 20.000,00 € (Mehrvergleich 19.000,00)
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#4

16.07.2020, 14:54

Okay...dann wollen wir mal:
Nicolex3 hat geschrieben:
16.07.2020, 14:22
Ich hatte den Gedanken erstmal so:

1,3 VG nach 9.569,- korrekt
0,8 VG nach 10.431,- nein, nach 19.000 €
Prüfung § 15 III RVG - höchstens 1,3 nach 28.569,00 €

1,2 TG nach 29.569,- nein, 28.569,00 € (Scheidung 8.569,00 € + VA 1.000,00 € + Mehrvergleich 19.000,00 €)
1,0 EG nach 9.569,- nein, nach 1.000,00 € (Scheidung kann nicht "verglichen" werden)
1,5 EG nach 10.431,- nein, nach 19.000,00 €
(Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG) richtig - höchstens 1,5 aus 20.000,00 €
Auslagen
Der Vergleichswert kann sich nur zusammensetzen aus VA + Mehrwert. Die Scheidung selbst war ja zum Zeitpunkt des Vergleichs bereits durch.
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