Hallo zusammen,
ich muss zum ersten mal in meinem Leben ein Strafverfahren nach RVG abrechnen und mein Chef hat selber keine Vorstellung, daher wende ich mich nun hilfesuchend an euch.
Folgender Sachverhalt:
Nichtinhaftierter Mandant hat Anklageschrift bekommen und uns beauftragt.
Wir haben AE genommen. Danach wurde eine weiteres Strafverfahren hinzuverbunden (anderer Tatbestand) und zugleich wurde die Anklage zur HV vor dem AG zugelassen. In dieser wurde unser Mdt. freigesprochen und das zuvor hinzuverbundene Verfahren wieder abgetrennt und vorl. eingestellt. Das Urteil ist seit dem 20.06.2020 rechtskräftig.
Ich soll jetzt nur das "Freispruchverfahren" ggü. der Staatskasse abrechnen und hier kommt mein Abrechnungsvorschlag:
4100 VV RVG 200,00 €
4106 VV RVG 165,00 €
PTP
Auslagen (Kopierkosten + Gebühr AE)
19 USt
Außerdem wäre ich dankbar wenn mir jemand sagen könnte, wie ich das dann mit RA-Micro umsetze. Muss ich da einen KFA in Strafsachen machen? Wenn ja, doch sicherlich wie bei PKH-Festsetzungsanträgen mit Rechnungsnummer?
Abrechnung Strafverfahren
- Adora Belle
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TG fehlt. Die Höhe der Gebühren bestimmst Du nach §14, aber mit der Mittelgebühr liegst Du sicher nicht falsch.
Wo das in RA-Micro gemacht wird, weiß ich nicht.
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- mücki
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Guten Morgen,
stimmt die TG fehlt, dabei hatte ich mir die noch rausgeschrieben
Danke für den Hinweis.
Wo ich das bei RAM mache, habe ich inzwischen rausbekommen.
Vielen Dank für die Hilfe
stimmt die TG fehlt, dabei hatte ich mir die noch rausgeschrieben
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Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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Hallo, mache auch kein Strafrecht an sich. Wir haben für unseren Mandanten eine Strafanzeige bei der STA eingereicht, eröffnet wurde (noch?) nichts. Bekomme ich die 4100 RVG dafür? Ist die Mittelgebühr 176 €? (sagt mir RAM) LG
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Schau dir mal 4300 ff. RVG an.
- Adora Belle
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Wie lautet der Auftrag?
- paralegal6
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Strafanzeige fertigen
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Das wäre dann tatsächlich Einzeltätigkeit nach Abschnitt 3.
Btw: Die Mittelgebühr der VV 4100 beträgt nach dem RVG bis Ende 2020 200,00 EUR, seit 1. Januar 2021 sind es 220,00 EUR.
Was Du da hast ist wahrscheinlich die Pflichtverteidigervergütung.
Btw: Die Mittelgebühr der VV 4100 beträgt nach dem RVG bis Ende 2020 200,00 EUR, seit 1. Januar 2021 sind es 220,00 EUR.
Was Du da hast ist wahrscheinlich die Pflichtverteidigervergütung.