Hi Ihr Lieben,
ich steh etwas auf dem Schlauch. Ich habe ein Urteil, in dem zwei Beklagte zum identischen Streitwert verurteilt werden, die Kosten jeweils zu tragen.
Ich würde jetzt zwei KFAs machen. Die Beklagten werden auch von unterschiedlichen RAe vertreten.
Meint ihr, das würde gehen?
LG
KFA gegen zwei Beklagte
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Du hast nur einen einzigen Mandanten. Von daher kannst Du auch nur einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Nur weil da zwei Beklagte bestehen, bekommst Du ja nicht die doppelten Gebühren. Wie Lämmchen richtig schreibt, nimmt die Aufteilung der RPfl vor. Ich würde also ebenfalls nur einen KFA stellen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.