KFA gegen zwei Beklagte

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Putt_Putt
Forenfachkraft
Beiträge: 114
Registriert: 03.11.2008, 22:29
Beruf: Auszubildende
Wohnort: Berlin

#1

09.07.2020, 08:29

Hi Ihr Lieben,

ich steh etwas auf dem Schlauch. Ich habe ein Urteil, in dem zwei Beklagte zum identischen Streitwert verurteilt werden, die Kosten jeweils zu tragen.

Ich würde jetzt zwei KFAs machen. Die Beklagten werden auch von unterschiedlichen RAe vertreten.

Meint ihr, das würde gehen?

LG
Benutzeravatar
Lämmchen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2916
Registriert: 29.04.2009, 11:04
Beruf: Gepr. ReFaWi
Software: Ikaros

#2

09.07.2020, 08:48

Ein Verfahren = ein KFA. Aufteilen wird das der Rechtspfleger.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17571
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#3

09.07.2020, 09:12

Du hast nur einen einzigen Mandanten. Von daher kannst Du auch nur einen Kostenfestsetzungsantrag stellen. Nur weil da zwei Beklagte bestehen, bekommst Du ja nicht die doppelten Gebühren. Wie Lämmchen richtig schreibt, nimmt die Aufteilung der RPfl vor. Ich würde also ebenfalls nur einen KFA stellen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten