Hallo Ihr Lieben,
..ganz kurz..es gibt Stimmen, die behaupten, bei einer Hauptsacheerledigungserklärung vor Termin gibt es eine weitere Gebühr neben der Verfahrensgebühr?
Ich meine nicht!
Ich denke, dass nur die 1,3 Verfahrensgebühr angefallen ist. Liege ich falsch?
Danke für Eure HIlfe!
Alles Liebe vom Moschele
Erklärung Erledigung der Hauptsache
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 04.01.2017, 22:59
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Stimmen?
Im Zivilrecht gibt es da keine weiteren Gebühren.
Im Zivilrecht gibt es da keine weiteren Gebühren.
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14394
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Ich denke eher an Verwaltungs- oder Sozialrecht.
-
- Forenfachkraft
- Beiträge: 114
- Registriert: 04.01.2017, 22:59
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
Hallo Ihr Lieben,
danke für Eure Antworten!! Das hat mir geholfen!
Herzliche Grüße
Moschele
danke für Eure Antworten!! Das hat mir geholfen!
Herzliche Grüße
Moschele