Erklärung Erledigung der Hauptsache

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Moschele11
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#1

07.07.2020, 15:43

Hallo Ihr Lieben,

..ganz kurz..es gibt Stimmen, die behaupten, bei einer Hauptsacheerledigungserklärung vor Termin gibt es eine weitere Gebühr neben der Verfahrensgebühr?

Ich meine nicht!

Ich denke, dass nur die 1,3 Verfahrensgebühr angefallen ist. Liege ich falsch?

Danke für Eure HIlfe!

Alles Liebe vom Moschele
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Adora Belle
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#2

07.07.2020, 16:25

Stimmen? :pfeif

Im Zivilrecht gibt es da keine weiteren Gebühren.
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#3

07.07.2020, 16:58

Hört sich schwer nach Vermischung des Straf- und Zivilrechts an Moschele.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#4

07.07.2020, 17:07

Ich denke eher an Verwaltungs- oder Sozialrecht.
Moschele11
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#5

07.07.2020, 19:30

Hallo Ihr Lieben,

danke für Eure Antworten!! Das hat mir geholfen!

Herzliche Grüße

Moschele
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