Anrechnung Beratungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Svengie
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#1

07.07.2020, 09:09

Hallo Leute :wink1

Ich habe eine Verständnisfrage. Also: Wir hatten seinerzeit mit dem Mdt. eine Erstberatung abgerechnet und zwar:

100,00 € + Auslagenpauschale und Ust.

Der RA wurde im Nachhinein aber doch noch mal tätig, sodass der Mdt. die Beratungsrechnung nie bezahlt hat.

Letztlich wurde der RA außergerichtlich tätig und mit der Gegenseite wurde ein Vergleich geschlossen mit Kostenaufhebung.

Da die Beratungsrechnung nie gezahlt wurde, soll ich sie jetzt gutschreiben und eine ganz normale Abrechnung vornehmen (klar, damit keine Anrechnung der Beratungsgebühr iHv 100,00 € erfolgen muss). Darf ich das? :sad:
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Anahid
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#2

07.07.2020, 09:53

Und warum sollst Du das nicht dürfen?
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Svengie
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#3

07.07.2020, 09:59

Ich war mir unsicher, deshalb frage ich nach.
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#4

07.07.2020, 10:02

Du kannst immer und zu jeder Zeit über eine Rechnung eine Gutschrift erteilen und stattdessen eine neue Rechnung erstellen, wenn "weitere" Gebühren angefallen sind. Irgendein Gedanke muss Dir doch durch den Kopf gegangen sein, warum Du die Beratungsrechnung nicht gutschreiben kannst. Deine Unsicherheit muss sich doch auf irgendetwas stützen.
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#5

07.07.2020, 10:49

Weil quasi die Anrechnung der Beratungsgebühr wegfällt durch die Gutschrift der Beratungsrechnung. Das ist mir durch den Kopf gegangen. Jetzt kann ich dadurch die vollen Gebühren abrechnen, als sei vorher nie eine Beratungstätigkeit angefallen. Das hat bei mir die Unsicherheit ausgelöst. Für uns ist es natürlich gut, aber ich wollte einfach lieber nachfragen.
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#6

07.07.2020, 10:55

Das Ergebnis ist doch das gleiche. :kopfkratz
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#7

07.07.2020, 10:58

Das macht doch im Ergebnis gar keinen Unterschied.

Entweder Ihr rechnet 100 EUR Beratung ab, die gezahlt und auf die Vertretung in Höhe von 500 EUR angerechnet werden. Ergebnis: Mdt zahlt 100 + 400 EUR.

Oder Ihr storniert die 100 EUR Beratung, und rechnet 500 EUR Vertretung ab, ohne Anrechnung. Ergebnis: Mdt zahlt 500 EUR.

Verstehe nicht, warum das eine für Euch besser sein soll als das andere. Oder meinst Du etwa, Du musst anrechnen, obwohl die 100 EUR unbezahlt bleiben?
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#8

07.07.2020, 11:11

Verstehe nicht, warum das eine für Euch besser sein soll als das andere. Oder meinst Du etwa, Du musst anrechnen, obwohl die 100 EUR unbezahlt bleiben?

Das war meine Befürchtung, genau.
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#9

07.07.2020, 11:30

Aber das ist ja absurd. Die Rechnung ist in der Welt und muss bezahlt werden, wenn sie nicht storniert wird. Die hat doch kein Verfallsdatum.
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#10

07.07.2020, 11:44

Deshalb ist es ja nicht gleich absurd. Das Forum ist ja schließlich da, um fragen zu dürfen. Wenn immer alles einleuchtend wäre, dann würde solch ein Forum nicht existieren.

Gut, dann erteile ich eine Rechnungsgutschrift und rechne ganz normal die außergerichtliche Tätigkeit ab.

Ich bedanke mich für eure Antworten.
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