Diesselbe Angelegenheit oder zwei Angelegenheiten??
Verfasst: 03.07.2020, 10:56
Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr seid alle gesund.
Ich habe mal eine grundlegende Frage:
Wir vertreten eine Ärztin, die ihre Überstunden und Sonderschichten nicht ausbezahlt bekommen hat vom Krankenhaus. Die Gelder haben wir eingeklagt. Hier haben wir für das Klageverfahren Deckung von der RSV erhalten.
Während des Klageverfahrens hat das Krankenhaus Insolvenz angemeldet.
Die Mandantin hat uns gebeten, dass wir ihre Forderung anmelden und die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter führen. Der Insolvenzverwalter hat die Forderung bestritten.
Wenn wir jetzt eine Feststellungsklage im Insolvenzverfahren einreichen, ist das ein neuer Tatbestand und die RSV muss für diese Klage ebenfalls Deckung erteilen?
Als Auskunft auf meine Anfrage habe ich von der RSV mitgeteilt bekommen, dass es sich bei der Klage auf Entgelt udn der Klage auf Feststellung um ein und diesselbe Sache handeln würde. Ich sehe das aber nicht so. Wenn es nur um die Anmeldung der Forderung gehen würde, gehe ich evtl. die Meinung der RSV mit. Aber die Klage ist doch die Feststellung der Schuldsumme für die Gläubigerin.
Habe ich da evtl. einen Denkfehler??
BTW:
Muss ich hier Fristen beachten, bis wann diese Klage evtl. eingereicht sein muss? Ich habe kaum Ahnung von Insolvenzen.
Schon mal vielen dank und allen ein schönes Wochenende .
ich hoffe, ihr seid alle gesund.
Ich habe mal eine grundlegende Frage:
Wir vertreten eine Ärztin, die ihre Überstunden und Sonderschichten nicht ausbezahlt bekommen hat vom Krankenhaus. Die Gelder haben wir eingeklagt. Hier haben wir für das Klageverfahren Deckung von der RSV erhalten.
Während des Klageverfahrens hat das Krankenhaus Insolvenz angemeldet.
Die Mandantin hat uns gebeten, dass wir ihre Forderung anmelden und die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter führen. Der Insolvenzverwalter hat die Forderung bestritten.
Wenn wir jetzt eine Feststellungsklage im Insolvenzverfahren einreichen, ist das ein neuer Tatbestand und die RSV muss für diese Klage ebenfalls Deckung erteilen?
Als Auskunft auf meine Anfrage habe ich von der RSV mitgeteilt bekommen, dass es sich bei der Klage auf Entgelt udn der Klage auf Feststellung um ein und diesselbe Sache handeln würde. Ich sehe das aber nicht so. Wenn es nur um die Anmeldung der Forderung gehen würde, gehe ich evtl. die Meinung der RSV mit. Aber die Klage ist doch die Feststellung der Schuldsumme für die Gläubigerin.
Habe ich da evtl. einen Denkfehler??
BTW:
Muss ich hier Fristen beachten, bis wann diese Klage evtl. eingereicht sein muss? Ich habe kaum Ahnung von Insolvenzen.
Schon mal vielen dank und allen ein schönes Wochenende .