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Abrechnung Rechtsschutz und PKH

Verfasst: 02.07.2020, 12:00
von Betti78
Hallo Ihr :wink1

So einen Fall hatte ich tatsächlich bisher in zwanzig Jahren noch nie und daher nicht nur ein Brett vor dem Kopf, sondern einen ganzen Wald:

Außergerichtlich wurde Beratungshilfe gewährt.
RSV erteilt Deckungszusage für Klage. Selbstbeteiligung v. 500 € + Ausschluss Reisekosten.

PKH bewilligt im Umfang der Selbstbeteiligung v 500,00 €

Fragen:

1) Versäumnisurteil vom 22.06.2020. Folglich 19% MwSt. Richtig?
2) Ich würde zunächst ggü. RSV abrechnen. Diese würde einen Abzug iHv der vereinbarten Selbstbeteiligung iHv 500,00 € sowie der Reisekosten vornehmen.
Wie würde dann allerdings die PKH-Abrechnung aussehen?
Zumal Rechtsschutz vorgerichtlich ja nicht zugesagt hat und dafür Beratungshilfe bewilligt und abgerechnet wurde.
3) Kann es tatsächlich sein, dass wir in dieser Kombination RSV u PKH weniger Zahlungen erhalten?

Meine Abrechnungsvorschläge:

I. Abrechnung ggü. Mdt und in Kopie an RSV würde so aussehen:

Gegenstandswert: 5.216,78 €
1,3 Verfahrensgebühr § 13 RVG, Nr. 3100 VV RVG 460,20 €
0,5 Reduzierte Terminsgebühr § 13 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV RVG 177,00 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 36,00 €
Kfz-Benutzung am 22.06.2020 120,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 698,20 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme netto 718,20 €
+ 19% MwSt = brutto 854,66 €

Abzug RSV:
Selbstbeteiligung 500,00 €
Reisekosten 61,00 € netto + 19 MwSt.
insgesamt 572,59 €
Zahlung RSV also 282,07 €


II. PKH-Abrechnung:

Gegenstandswert: 5.216,78 €
1,3 Verfahrensgebühr §§ 45, 49, Nr. 3100 VV RVG 347,10 €
0,5 Reduzierte Terminsgebühr §§ 45, 49 RVG, Nrn. 3105, 3104 VV RVG 133,50 €
1/1 Geschäftsreise, Benutzung des eigenen Kfz Nr. 7003 VV RVG 36,00 €
Kfz-Benutzung am 22.06.2020 120,00 km Hin- und Rückweg x 0,30 €
1/1 Geschäftsreise, Tage- und Abwesenheitsgeld für bis zu vier Stunden Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 25,00 €
Zwischensumme der Gebührenpositionen 541,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Anrechnung Beratungshilfe § 58 RVG -42,50 €
Zwischensumme netto 519,10 €
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 98,63 €
Gesamtbetrag 617,73 €

In der PKH-Abrechnung würde ich die Zahlung der RSV angeben: 282,07 €
Differenzkosten 186,35 €
auf Erstattung anzurechnen 95,72 €
Kostenforderung RA 522,01 €
Zahlungen Staatskasse 0,00 €
Erstattungsbetrag Staatskasse 522,01 €

V

Re: Abrechnung Rechtsschutz und PKH

Verfasst: 02.07.2020, 13:51
von jojo
Zunächst erstaunt mich, dass die BerH bei der RSV nicht anbringst

Also: Ganz normale Abrechnung an die RSV, die überweisen dir dann den Betrag X.

PKH-Abrechnung wie oben beschrieben, Zahlungen erhalten der Betrag X

Dann kannst du noch die Differenzkosten entsprechend anmelden.