Gebühren bei Beschwerde gegen Beschlagnahme

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Frau_Amsel
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#1

01.07.2020, 15:19

Hallo an alle!

Ich habe folgenden Sachverhalt, bei welchem ich nicht weiterkomme:

Es erfolgten diverse Beschlagnahmen bei unserem Mdt ( Autos, Smartphones etc. ). Gegen unseren Mdt. wird jedoch nicht ermittelt, dass Ermittlungsverfahren läuft gegen die Lebensgefährtin. Da bei den beschlagnahmten Gegenständen auch Gegenstände dabei waren, die unserem Mdt. gehörten, haben wir Beschwerde eingelegt und ein Teil der Gegenstände wurde nun herausgegeben.

Nun meine Frage: Wie rechne ich das ab?

Im Burhoff habe ich gelesen, dass ich die Gebühr Nr. 4142 in Ansatz bringen könnte. Teilweise ist der Beschlagnahmebeschluss so geschrieben, dass ich diese Gebührennummer nehmen könnte, teilweise aber auch nicht. Dann besteht natürlich noch die Frage aus welchem Streitwert. :kopfkratz

Wie seht ihr das? :augenreib
Liebe Grüße,

Frau Amsel
Feldhamster
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#2

01.07.2020, 18:10

Nach dem Gesetzestext entsteht die 4142 für eine Tätigkeit "für den Beschuldigten" und den vertretet ihr nicht.

Ich persönlich würde über die 4302 weiter nachdenken.
Frau_Amsel
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#3

02.07.2020, 11:15

Feldhamster hat geschrieben:
01.07.2020, 18:10
Nach dem Gesetzestext entsteht die 4142 für eine Tätigkeit "für den Beschuldigten" und den vertretet ihr nicht.

Ich persönlich würde über die 4302 weiter nachdenken.
Ohja, das ist ein guter Gedanke. Vielen Dank.

Man muss sich eben doch manchmal drüber unterhalten, wenn man gedanklich festhängt :nachdenk
Liebe Grüße,

Frau Amsel
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