Zwei Verfahren Abgabe vom AG an ArbG

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Blondelicious
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#1

01.07.2020, 13:03

Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall wo ich mir nicht sicher bin, wie viele Rechnungen ich stellen kann.

Gegner hat Klage eingereicht, welche eigentlich zum ArbG gehen sollte, sie haben diese aber ans AG geschickt. Das AG hat dann zunächst OHNE Beschluss die Klage einfach an das ArbG weitergeleitet. Das ArbG hat Termin anberaumt, dieser hat stattgefunden. Nach dem Termin wurde noch über Schriftsätze bezüglich der Abgabe des Verfahrens vom AG ans ArbG ohne Beschluss diskutiert und letztendlich hat das AG die Sache noch einmal durch einen richtigen Beschluss ans ArbG verwiesen. Dadurch gab es nun ein zweites Aktenzeichen und einen neuen Gütetermin. Dieser wurde aufgrund von Vergleichsschluss aufgehoben. In dem Vergleich wurden beide Verfahren dann als erledigt erklärt.

Kann ich jetzt für beide Verfahren etwas abrechnen? Oder muss ich nur eine Rechnung machen weil es ja auch die ganze Zeit um die gleiche Klage geht, ich habe halt nur zwei Aktenzeichen...

Ich hoffe jemand kann helfen :thx
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mücki
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#2

01.07.2020, 13:16

Die Verweisung spielt gebührenrechtlich keine Rolle, es ist derselbe Gegenstand, also nur eine Rechnung.
Dumme Gedanken hat jeder, nur der Weise verschweigt sie. Wilhelm Busch
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